Forschungszulage ist Gewinn für den Innovationsstandort Deutschland

Forschung

ZEW-Studie zur steuerlichen FuE-Förderung in Chemie- und Pharmaindustrie

Eine neue ZEW-Studie zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in der chemischen und pharmazeutischen Industrie zeigt, dass die steuerliche Förderung dieser ein Gewinn für die Innovationslandschaft in Deutschland ist.

Die Forschungszulage, also die steuerliche Förderung von Forschung und Ent­wicklung (FuE), stößt in der Chemie- und Pharmabranche auf großes Interesse. Das zeigt eine gemeinsame Studie zur steuerlichen Forschungsförderung des ZEW Mannheim und des Centers für Wirtschaftspolitische Studien (CWS) der Universität Hannover im Auftrag des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI). Ulrike Zimmer, VCI-Bereichsleiterin Wissenschaft, Technik und Umwelt, sagt: „Die Forschungszulage ist ein Gewinn für den Innovationsstandort Deutsch­land. Vom Wachstumschancengesetz erwarten wir uns weitere positive Effekte, die unserer Industrie Rückenwind geben.“

Fast 400 Antragsteller aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie haben bis Ende März 2023 mehr als 1.300 Vorhaben zur FuE-Förderung eingereicht. Insgesamt entfielen 6,3 Prozent aller Anträge auf die Chemie- und die Pharmaindustrie. „Damit zählen diese beiden Branchen zusammen zu den Wirtschaftszweigen mit der höchsten Anzahl an Antragstellern: Bezogen auf die Gesamtwirtschaft liegen sie auf Platz vier“, erläutert Co-Autor Dr. Christian Rammer, stellver­tretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik. „Mehr Anträge für die steuerliche FuE-Förderung haben nur die Informationsdienstleistungen, der Maschinenbau und die Elektroindustrie gestellt.“

Von den Anträgen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie wurden 90 Prozent vollständig oder teilweise mit einem Fördervolumen von insgesamt 110 Millionen Euro bewilligt. „Dieser hohe Anteil unterscheidet die steuerliche FuE-Förderung deutlich von der Projektförderung, die in manchen Programmen Bewilligungsquoten von einem Viertel oder weniger aufweisen“, so Rammer. Ergänzend erläutert Zimmer: „Im Vergleich zur Projektförderung liegen die Stärken der Forschungszulage in der guten Planbarkeit und Techno­logieoffenheit. Davon können vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren.“

Wachstumschancengesetz: ­Weitere positive Effekte zu erwarten

Die ZEW-Untersuchung zeigt auch, dass die geplante Ausweitung der Forschungszulage im neuen Wachstumschancengesetz besonders für KMU attraktiv sein wird. Durch das Gesetz soll die Forschungszulage auf zwölf Millionen Euro ausgeweitet, Sachkosten förderfähig und der Fördersatz für KMU auf 35 Prozent angehoben werden. Die Studie prognostiziert, dass davon vor allem mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 999 Beschäftigten profitieren. Der Anteil der förderfähigen FuE-Aufwendungen bei diesen Firmen werde von 39 auf 64 Prozent steigen. Zimmer betont: „Mit dem Wachstumschancengesetz ist ein Erfolg versprechender Anfang gemacht. Es ist aber noch offen, wie die Ausweitung der Forschungszulage auf Sachkosten gestaltet wird. Eine pragmatische Umsetzung ist für unsere Unternehmen ein ent¬scheidender Erfolgsfaktor.“

Interesse an Forschungszulage steigt

Das Interesse an der neuen FuE-Förderung hat zuletzt stetig zugenommen. Zwischen September 2022 und Ende März 2023 stieg die Nutzerzahl der Forschungszulage in der Chemiebranche um 30 Prozent (von 207 auf 269) und in der Pharmabranche um 40 Prozent (von 91 auf 127). Die meisten Antragsteller zur Forschungszulage sind KMU: In der Chemie-Industrie machen sie 64 Prozent der Antragsteller aus, in der Pharmabranche sogar 81 Prozent.

Das Interesse an der neuen Forschungszulage wächst: In der Chemie- und Pharmabranche stieg die Zahl der Nutzer von FuE-Förderungen zwischen September 2022 und März 2023 um 30 bzw. 40 Prozent. KMU dominieren die Antragsstellung.

Hintergrundinformationen

2020 hat das Bundesfinanzministerium die neue steuerliche FuE-Förderung eingeführt. Diese Forschungszulage ergänzt die existierenden direkten Förder­möglichkeiten wie die Fachprogramme des Bundes oder das Rahmenpro­gramm für Forschung und technologische Entwicklung der Europäischen Union. Tritt das Wachstumschancengesetz, wie von der Bundesregierung ver­abschiedet, am 1. Januar 2024 in Kraft, so umfassen die förderfähigen FuE-Auf­wendungen neben den Personalaufwendungen künftig auch Sachkosten. Die extern vergebenen FuE-Aufträge an Auftragnehmer in der EU werden zu 70 statt bisher 60 Prozent gefördert. Der Fördersatz beträgt weiterhin 25 Prozent; KMU können dann jedoch eine Erhöhung um 10 Prozent beantragen. Die maximale Höhe der förderfähigen FuE-Aufwendungen liegt bei 12 statt bisher 4 Millionen Euro je Wirtschaftsjahr und Förderantrag.

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