Kostenbeteiligung verringert unnötige Eingriffe

Kommentar

ZEW-Ökonom Nicolas Ziebarth zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Prof. Dr. Nicolas Ziebarth kommentiert die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach.

Aufgrund jährlich fehlender Milliardenbeträge möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Kosten einsparen. Dazu zählen geringere Verwaltungskosten aber auch das Streichen von Leistungen, die keinen belegbaren medizinischen Nutzen haben. Prof. Dr. Nicolas Ziebarth, Leiter des Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ am ZEW Mannheim und Professor an der Universität Mannheim, erklärt dazu:

„Die von Minister Lauterbach angestoßenen Reformen sind zum Großteil zu begrüßen und weisen in die richtige Richtung. Das Erstattungsverbot für homöopathische Leistungen ist jedoch aus meiner Sicht Symbolik, verringert die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten und spart kaum Geld ein. Zudem beschert sie einem relevanten Teil von ihnen subjektiv einen hohen Nutzen. Wer dies nicht mitfinanzieren möchte, sollte eine Kasse wählen, die keine alternative Medizin erstattet.

Gleichzeitig werden die geplanten Maßnahmen des Ministers nicht ausreichen, um künftige Beitragssteigerungen abzuwenden. Angesichts der wirtschaftspolitischen Lage ist es jedoch unabdingbar, dass die Beitragssätze der GKV nicht noch weiter steigen. Ansonsten würden die verfügbaren Arbeitseinkommen sinken und die Ausgaben der Arbeitgeber für Personal weiter steigen. Damit gäbe es weniger Anreize zu arbeiten, bzw. Arbeitsplätze zu schaffen.

Im internationalen Vergleich hat Deutschland sehr hohe Gesundheitsausgaben bei mittelmäßigen Ergebnissen, insbesondere im Bereich der Koordination von Gesundheitsleistungen. Hier könnten international weit verbreitete Hausarztmodelle, bei denen Patientinnen und Patienten mit Beschwerden immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen, Verbesserungen in der Behandlungsqualität zu geringeren Kosten erzeugen. Ein Wahlrecht auf direkte freie Facharztwahl sollte gegeben sein, allerdings zu höheren Beitragssätzen.

Höhere Zuzahlungen sind ein marktwirtschaftliches Instrument, um unnötige Eingriffe zu reduzieren. Beispielsweise ist der Großteil der Rückenoperationen erwiesenermaßen unnötig und für Patienten sogar oft schädlich. Für die Beitragszahlenden sind solche operativen Behandlungen zudem sehr teuer. Gleichzeitig ist wissenschaftlich belegt, dass höhere Zuzahlungen Leistungsinanspruchnahmen verringern. Deshalb ist es die Pflicht des Ministers Lauterbach, sich für eine selektive und transparente Kostenbeteiligung der Patientinnen und Patienten einzusetzen, um die Zahl unnötiger und teurer Operationen zu verringern.“