Vertical Integration, Separation and Non-Price Discrimination: An Empirical Analysis of German Electricity Markets for Residential Customers
ZEW Discussion Paper Nr. 11-069 // 2011Im Gutachten der Europäischen Kommission (2005) über Entwicklung der europaweiten Liberalisierung der Energiemärkte zeigt sich, dass vertikale Integration der Netzbetreiber mit den Stromlieferanten weiterhin ein Problemfeld für die Entwicklung des Wettbewerbs darstellt. Die Europäische Kommission weist daraufhin, dass vertikale Integration Potenzial zur Diskriminierung von Konkurrenten in sich birgt und dadurch die Wettbewerbsentwicklung deutlich hemmt. Deshalb wird einerseits argumentiert, dass eine Separierung der Netzbetreiber vom Stromlieferanten Vorteile für Endkunden haben kann. Andrerseits sind möglicherweise Kopplungseffekte vorhanden, die einen effizienten bzw. kostengünstigen Betrieb gewährleisten. Um einen Mittelweg zu finden wurde ein sogenanntes "Legal Unbundling", eine erweiterte rechtliche Separierung, vorgeschlagen. Dabei sind die Stromlieferanten verpflichtet den Netzbetrieb von anderen Aktivitäten des Unternehmens zu trennen. Dies beinhaltet nicht nur die rechtliche Trennung des Netzes in eine neu gegründete Tochtergesellschaft, sondern auch den Einsatz von einem von der Muttergesellschaft unabhängigen Management. Hierdurch wird versucht sowohl die finanzielle, funktionelle als auch die informationelle Entkopplung zu gewährleisten. Im Gegensatz zur eigentumsrechtlichen Separierung bleibt bei der erweiterten rechtlichen Separierung das Eigentum weiterhin beim Stromlieferanten. Welche Form der Regulierung jedoch die geeignetere ist, wurde bislang nur in wenigen theoretischen Arbeiten untersucht.
Wir knüpfen an die theoretische Literatur an und untersuchen zunächst, ob vertikale Integration Anreize für eine nicht-preisliche Diskriminierung bietet. Dabei unterscheiden wir zwischen zwei Diskriminierungsformen: nachfrage-senkende und kosten-erhöhende Diskriminierung der Konkurrenten. So können beispielsweise absichtliche Verzögerungen beim Kundenwechsel oder Verzögerungen bei der Weitergabe von wichtigen Daten sowohl die Kosten als auch die Nachfrage der Konkurrenten beeinflussen. Wir zeigen, dass solche Anreize für vertikal integrierte Unternehmen theoretisch vorhanden sind. Die Einführung von "Legal Unbundling" könnte jedoch diesen Anreizen effektiv entgegen wirken, wenn diese Form der Regulierung die Abhängigkeit des Netzbetreibers von der Muttergesellschaft tatsächlich reduziert bzw. vollständig beseitigt.
Wir testen unsere theoretisch abgeleiteten Hypothesen mithilfe von Daten für geographisch separierte Haushaltsmärkte in Deutschland. Da in Deutschland etwa 850 Märkte vorhanden sind und diese Märkte unterschiedliche vertikale Strukturen aufweisen, wird der Test unserer Hypothesen hierdurch ermöglicht. Dabei nutzen wir (Angebots-) Daten auf Firmenebene und für Marktnachfrage verwenden wir demographische Daten auf Marktebene. Die Ergebnisse zeigen, dass in Märkten mit vertikal integrierten ehemaligen Monopolisten die Preise für Haushaltskunden im Durchschnitt höher sind als in Märkten mit vollkommen unabhängigen bzw. eigentumsrechtlich separierten Stromlieferanten. Dies könnte auf eine mögliche nichtpreisliche Diskriminierung deuten. Zudem zeigen unsere Schätzungen, dass "Legal Unbundling" nicht notwendigerweise bessere Ergebnisse, in Form von niedrigeren Endkundenpreisen, erzielt. Deshalb sollte eine straffere Regulierung bzw. die strikte Implementierung der Regelungen durch die Regulierungsbehörden auferlegt werden.
Nikogosian, Vigen und Tobias Veith (2011), Vertical Integration, Separation and Non-Price Discrimination: An Empirical Analysis of German Electricity Markets for Residential Customers, ZEW Discussion Paper Nr. 11-069, Mannheim.