Backwards Integration and Strategic Delegation
ZEW Discussion Paper Nr. 12-022 // 2012Der Erwerb von Eigentumsrechten eines Unternehmens an seinen Zulieferern ist ein häufig beobachtetes Phänomen. Er erfolgt oft, ohne dass damit eine Kontrolle der Entscheidungen des Zulieferers einhergeht. Interessanterweise wurde bisher der Erwerb solcher nichtkontrollierender Anteile weder durch die Forschung noch durch die Wettbewerbsbehörden einer näheren Betrachtung unterzogen. Man hat ihm keine wettbewerbsverzerrenden Konsequenzen beigemessen.
In der vorliegenden Arbeit untersuchen wir daher die Wirkungen eines nicht kontrollierenden Erwerbs von Anteilen am effizienten – und damit auch die Wettbewerber beliefernden – Zulieferer auf die Preisbildung im Zuliefer- wie auch im Absatzmarkt. Durch die Anteile am Zulieferer berücksichtigt das nachgelagerte Unternehmen die Wirkung seiner Preissetzung auf die Absatzmengen seiner Wettbewerber, da deren Mehrabsätze den Zulieferergewinn steigern. Folglich kann das beteiligte Unternehmen seinen Absatzpreis profitabel erhöhen, woraufhin die Wettbewerber nachziehen. Alle Preise steigen, und zwar umso mehr, je intensiver der Wettbewerb im Absatzmarkt ist.
Kontrastierend dazu betrachten wir den Fall, in dem das nachgelagerte Unternehmen seinen Zulieferer gänzlich erwirbt, also auch seine Preisbildung kontrolliert. In diesem Fall verschwindet die in vertikal verflochtenen Unternehmen zu beobachtende doppelte Marginalisierung und die Absatzpreise fallen. Trotz der damit verbundenen Effizienzsteigerung ist diese gänzliche vertikale Integration für beide, das erwerbende wie auch das erworbene Unternehmen, weniger profitabel als der Erwerb nicht-kontrollierender Anteile, sofern der Wettbewerbsdruck auf beiden Marktstufen einigermaßen hoch ist.
Folglich wird das erwerbende Unternehmen die Anteile an seinem Lieferanten nur bis zu dem Punkt erhöhen, oberhalb dessen es den Lieferanten kontrollieren würde. Dadurch, dass der Erwerber auf Kontrolle verzichtet, erlaubt er dem Lieferanten sich auf hohe Zulieferpreise festzulegen. Somit steigen bei einer nicht-kontrollierenden Rückwärtsbeteiligung die Absatzpreise im Vergleich zu vollständiger Integration und Separation. Dies ist ein besonders interessantes Beispiel für die strategische Delegation von Entscheidungen.
Insgesamt zeigen wir damit, dass die Akquisition von passiven Eigentumsrechten den Wettbewerbsbehörden durchaus eine nähere Beobachtung wert sein sollte.
Hunold, Matthias, Lars-Hendrik Röller und Konrad Stahl (2012), Backwards Integration and Strategic Delegation, ZEW Discussion Paper Nr. 12-022, Mannheim.