Patent Litigation Settlement in Germany - Why Parties Settle during Trial
ZEW Discussion Paper Nr. 12-084 // 2012Mit ungefähr 600 Fällen pro Jahr ist Deutschland das Land in Europa mit den meisten Patentverletzungsprozessen. Diese Prozesse werden meist von Patentinhabern initiiert, die eine Verletzung ihres Patents durch eine andere Firma vermuten und dies gerichtlich bestätigt und sanktioniert haben wollen. Wenn das Gericht eine Verletzung des Patents bestätigt, wird diese untersagt und eine Schadensersatzzahlung an den Patentinhaber festgelegt. Unerwarteterweise kommt es bei ca. 60 Prozent der Fälle gar nicht erst zu einem Urteil, weil sich die beteiligten Parteien nach Beginn des Prozesses vergleichen oder den Fall einseitig oder beidseitig fallen lassen. Aus theoretischer Sicht ist dies überraschend, da ein Vergleich auch vor der Eröffnung eines Prozesses möglich gewesen wäre und die (oftmals teuren) Prozess- und Anwaltskosten hätten vermieden werden können.
Das Ziel dieser Studie ist daher herauszuarbeiten warum und unter welchen Bedingungen der Kläger und der Beklagte sich nach Eröffnung des Prozesses dazu entschließen auf ein Urteil zu verzichten und sich anstatt dessen zu vergleichen. Dazu werten wir einen am ZEW erstellten, einmaligen Datensatz aus, der detaillierte Informationen zu ca. 80 Prozent aller Patentverletzungsfälle in Deutschland von 2000 bis 2008 enthält.
Theoretische Modelle aus dem Bereich der ökonomischen Analyse des Rechts zeigen, dass asymmetrische Information und asymmetrische Einsätze dazu führen, dass die beteiligten Parteien einen Gerichtsprozess beginnen anstatt sich außergerichtlich zu vergleichen. Wendet man diese Argumentation auch auf die Entscheidung an einen Prozess zu Ende zu führen oder vorher durch einen Vergleich zu beenden, ergibt sich, dass im Prozess stattfindende Veränderungen der Asymmetrien dazu führen können, dass die beteiligten Parteien von ihrer ursprünglichen Strategie abweichen und sich für einen Vergleich entscheiden. Unsere Ergebnisse bestätigen dies. So führt zum Beispiel das Hinzuziehen eines Sachverständigen durch die Richter dazu, dass sich der Informationsstand der beteiligten Parteien und somit deren Erwartungen an den Ausgang des Prozesses angleichen. Dies steigert die Attraktivität und dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Vergleiches. Auch der Einsatz einer oder beider beteiligter Parteien kann sich während des Prozesses verändern: Das Setzen eines hohen Streitwertes durch die Richter oder die Einreichung einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht, die das Monopol des Patentinhabers gefährdet, erhöhen das Risiko im Vergleich zur vorherigen Situation. Die führt dazu, dass ein Vergleich als Möglichkeit wieder in Betracht gezogen wird und die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs steigt.
Zusätzlich zeigen unsere Ergebnisse, dass die generelle Neigung sich während des Prozesses doch noch für einen Vergleich zu entscheiden stark von firmenspezifischen Eigenschaften und Strategien abhängt. So sind vor allem Firmen mit insgesamt sehr hohem Einsatz, einem hohen Vertrauen in ihre Chancen vor Gericht und mit der Strategie ein stabiles Urteil zu erzielen weniger geneigt einen Vergleich in Betracht zu ziehen.
Cremers, Katrin und Paula Schliessler (2012), Patent Litigation Settlement in Germany - Why Parties Settle during Trial, ZEW Discussion Paper Nr. 12-084, Mannheim, erschienen in: European Journal of Law and Economics.