Settlements and Appeals in the European Commission's Cartel Cases: An Empirical Assessment
Referierte Fachzeitschrift // 2018Mit der Einführung des Vergleichsverfahrens für Kartelle im Jahr 2008 verfolgte die Europäischen Union (EU) das Ziel, die Abwicklung der Kartelluntersuchungen durch die Europäische Kommission zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Mithilfe eines Datensatzes zu 575 Unternehmensgruppen, die zwischen 2000 und 2015 von der EU-Kommission wegen Kartellbildung verurteilt wurden, wird ermittelt, inwiefern sich Vergleichsverfahren auf die Wahrscheinlichkeit auswirken, dass die betreffenden Parteien Berufung einlegen. Auf der Basis eines Modells zur Schätzung von Unternehmensentscheidungen, im Zeitraum vor der Einführung des Vergleichsverfahrens Berufung einzulegen, werden Out-of-Sample-Prognosen durchgeführt, um die Anzahl der hypothetischen Berufungsanträge zu ermitteln, die in Abwesenheit eines Kartellvergleichsverfahren im Zeitraum nach der Einführung gestellt worden wären. Der Vergleich dieser Prognosen mit der tatsächlichen Anzahl von Berufungsanträgen weist darauf hin, dass durch die Einführung des Verfahrens die Anzahl der Anträge um ca. 53% gesenkt wurde.
Hellwig, Michael, Kai Hüschelrath und Ulrich Laitenberger (2018), Settlements and Appeals in the European Commission's Cartel Cases: An Empirical Assessment, Review of Industrial Organization 52 (1) , 58-87