Dividendenstripping durch Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte – Analyse aktueller Entwicklungen
Refereed Journal // 2018Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkauf bezweckten eine mehrfacheErstattung von nur einmal gezahlter Kapitalertragsteuer. Daswar illegal und ist mittlerweile Gegenstand zahlreicher staats-anwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren. Seit dem Jahr 2012sind Mehrfacherstattungen von einmal gezahlter Kapitalertrag-steuer abwicklungstechnisch nicht mehr möglich. Cum/Cum-Ge-schäfte dagegen umgehen die beschränkte Steuerpflicht von Divi-denden in Deutschland. Per se ist diese Form des Dividenden-stripping nicht illegal. Es ist allerdings zu prüfen, ob diese Ge-schäfte im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt des Übergangs deswirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 AO) sowie anschließenddes Gestaltungsmissbrauchs (§ 42 AO) anzuerkennen sind. Dasrückwirkende Aufgreifen bereits getätigter Cum/Ex-Geschäftemit Leerverkauf und von Cum/Cum-Geschäften durch die Fi-nanzverwaltung ist nicht transparent. Der Steuerschaden, derder Bundesrepublik Deutschland aus solchen Aktientransaktio-nen entstanden ist, ist Schätzungen zufolge immens. Der Beitragbeleuchtet die Situation und zeigt ein Kollektivversagen der ge-setzgeberisch verantwortlichen Akteure auf.
Dutt, Verena, Christoph Spengel and Heiko Vay (2018), Dividendenstripping durch Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte – Analyse aktueller Entwicklungen, Steuer und Wirtschaft , 229-238