Sechs Gründe, warum dem Anleihekaufprogramm Grenzen gesetzt werden müssen
ZEW-Kurzexpertise Nr. 18-01 // 2018In der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über das Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen (Public Sector Purchasing Programme: PSPP) geht es im Kern um die Frage, ob das Programm die Grenze zur verbotenen monetären Staatsfinanzierung überschreitet oder noch eindeutig der geldpolitischen Zuständigkeit zugeordnet werden kann. Die EZB verweist in ihrer Verteidigung immer wieder auf zwei Argumente: Erstens kaufe die EZB die Staatsanleihen nicht direkt bei Emission, sondern erst nach einer den Marktteilnehmern unbekannten Sperrfrist am Sekundärmarkt. Zweitens sei das PSPP aufgrund seiner Orientierung am EZB-Kapitalschlüssel fiskalisch neutral und privilegiere keinen Euro-Staat. Es ist kaum damit zu rechnen, dass der EuGH das Programm zum jetzigen Zeitpunkt als europarechtswidrig einordnen wird, zumal die EZB bereits angekündigt hat, das Programm zum Ende des Jahres einzustellen. Viel wichtiger ist daher die Frage, ob der EuGH Auflagen formuliert, die das Programm bei künftigen Krisen einschränken würden. Damit wird es in der Urteilsfindung auch um die Frage gehen, ob das PSPP bei seinem jetzt erreichten Niveau bereits in die Nähe kritischer Grenzen gelangt sein könnte, die in Zukunft nicht überschritten werden dürfen. Für diese Sichtweise sprechen mindestens sechs Argumente.
Heinemann, Friedrich (2018), Sechs Gründe, warum dem Anleihekaufprogramm Grenzen gesetzt werden müssen, Anleihekäufe vor dem Europäischen Gerichtshof, ZEW-Kurzexpertise Nr. 18-01, Mannheim