Bundesregierung muss den Spielraum für eine nachhaltige Bundeswehrfinanzierung eröffnen

Kommentar

ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zum Bundeswehr-Sondervermögen

Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim im aktuellen Kommentar rund um die Änderung des Grundgesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Sondervermögens für die Bundeswehr.

Der Bundestag stimmt heute über die Änderung des Grundgesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Sondervermögens für die Bundeswehr ab. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Das Sondervermögen für die Bundeswehr und seine Verankerung im Grundgesetz verschlechtert zwar die Transparenz der Haushaltspolitik, dennoch ist diese Lösung vertretbar. Die schnelle Erhöhung der Verteidigungsausgaben zur Erfüllung der NATO-Bündnisverpflichtungen entspricht einem weiten politischen Konsens. Die Alternative zur grundgesetzlichen Sonderregel wäre eine allgemeine Lockerung der Schuldenbremse gewesen. Damit wären aber die Dämme für die Schuldenfinanzierung vielfältiger Ausgabewünsche gebrochen. Die nun gefundene Lösung ist zwar auch ein Fall kreativer Buchführung, immerhin ist die Lösung jedoch eindeutig verfassungskonform und tastet die Schuldenbremse in ihrer Kernsubstanz nicht an. Allerdings löst das Sondervermögen das Problem der Unterfinanzierung der Bundeswehr nur vorübergehend. Die Bundesregierung muss nun darauf hinarbeiten, im regulären Bundeshaushalt den Spielraum für eine nachhaltige Bundeswehrfinanzierung zu eröffnen. Der Finanzpolitik stehen harte Jahre bevor, in denen die stärkere Konzentration der Mittel auf Zukunftsausgaben im Fokus stehen muss. Die Finanzpolitik muss dazu endlich wieder lernen, bei neuen Transferwünschen nein zu sagen.“

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