Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps auf Rezept

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ZEW-Ökonom Dr. Simon Reif im #ZEWPodcast „Wirtschaft • Forschung • Debatten“

ZEW-Ökonom Dr. Simon Reif im #ZEWPodcast über Apps zur Behandlung von Erkrankungen.

Seit vergangenem Herbst werden in Deutschland die ersten Apps auf Rezept verordnet. Ärztinnen und Ärzte können diese sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa) bei Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen verschreiben. Bei DiGas handelt es sich also um Apps, die beispielsweise die Behandlung von Krankheiten digital unterstützen. Die Krankenkassen übernehmen hierbei sogar die Kosten. In der neunten Folge des #ZEWPodcasts „Wirtschaft · Forschung · Debatten“ spricht Dr. Simon Reif, Leiter der Projektgruppe „Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik“ am ZEW, über die Funktion dieser Apps, ihre Zulassung und Vergütung.

#ZEWPodcast Folge 9 über Apps zur Behandlung von Erkrankungen

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„Bei DiGas geht es nicht nur darum, einfach den Gesundheitszustand zu verbessern“, hebt Simon Reif im #ZEWPodcast  hervor. Den Aufwand in der Behandlung zu reduzieren oder die Adhärenz zu Medikamenten zu steigern, sei auch eine wichtige Funktion dieser Apps. Mit Digitalen Gesundheitsanwendungen könne man etwa überflüssige Besuche in der Arztpraxis vermeiden, indem zum Beispiel Gesundheitsdaten von zu Hause aus gemessen werden. Diese Daten würden dann direkt an den Arzt oder die Ärztin übermittelt. „So kann man bei kritischen Fällen auch das medizinische Know-how hinzuziehen, das entscheidet, ob es einer weiteren Behandlung bedarf oder nicht. Dadurch lassen sich enorm Ressourcen sparen und es wird gleichzeitig für die Patientinnen und Patienten einfacher gemacht“, erläutert der ZEW-Ökonom.

Digitale Gesundheitshelfer müssen hohe Zulassungshürden nehmen

Der Zulassungsprozess solcher Gesundheits-Apps ist jedoch recht langwierig. „Man benötigt eine kleine Vorstudie, um zeigen zu können, dass die App plausibel ist. Und auch die formalen Voraussetzungen im Hinblick auf Datensicherheit und Datenschutz sind sehr hoch.“ Bei DiGas werde mit sehr heiklen Gesundheitsdaten gearbeitet, weshalb es besonders wichtig sei, die Anwendungen bezüglich Datenschutz zu prüfen. Im Anschluss daran wird eine solche App vorläufig für ein Jahr zugelassen, um die Vorteile der DiGa genauer zu beobachten. „Nach einem Jahr wird geschaut, ob sich ein sogenannter positiver Versorgungseffekt mit der App zeigt“, erklärt Simon Reif.

Da die meisten Apps regelmäßig durch Updates verbessert werden oder sogar neue Funktionen erhalten, ist die Vergütung der Digitalen Gesundheitsanwendungen vergleichsweise komplex. Der zu Beginn festgelegte Preis, der von den Versicherungen gezahlt wird, würde immer nur den ersten Zustand einer DiGa ohne Updates widerspiegeln. „Vielleicht wird die App aber viel besser und dadurch wäre ein höherer Preis gerechtfertigt. Also wäre es natürlich sehr sinnvoll, wenn es eine dynamische Vergütung gäbe“, empfiehlt der ZEW-Gesundheitsökonom. Da bisher alle zugelassenen Apps weniger als ein Jahr auf dem Markt sind, gelten bisher noch die Herstellerpreise. Erst danach könne über die finale Preisgestaltung verhandelt werden.

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