Fünf Sterne für ein Halleluja
ForschungZEW-Studie untersucht Vor- und Nachteile von Kundenbewertungssystemen im Internet
Ob Hotelbuchung, Arztsuche oder Produktkäufe – an Bewertungen im Netz führt kaum ein Weg vorbei. Diese werden in der Regel von Nutzern/-innen in Form von Schulnoten oder Sternen verfasst. Damit sollen sie anderen Nutzerinnen und Nutzern helfen, die Qualität von Produkten oder Dienstleistungen zu beurteilen. Eine Studie des ZEW Mannheim in Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Universität Mannheim diskutiert Vor- und Nachteile von Bewertungssystemen und erörtert, ob neue Gesetze die Verbraucher/innen besser schützen.
„Bewertungssysteme sind zentrale Bestandteile auf Onlineplattformen. Nutzerinnen und Nutzer sparen Zeit beim Suchen und bekommen wertvolle Informationen, um sich besser entscheiden zu können“, erläutert Rebecca Janßen, ZEW-Wissenschaftlerin im Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“, einige der Vorteile für Kunden/-innen. Auch der Wettbewerb wird gefördert, wenn sich eher unbekannte Unternehmen über gute Bewertungen auf dem Markt behaupten können. Weniger Rücksendungen dank nachvollziehbarer Bewertungen vermeiden zudem Kosten und machen das Online-Shopping nachhaltiger. Und mit den Rückmeldungen der Kunden/-innen können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen verbessern oder neue Innovationen auf den Markt bringen.
Keine Transparenz für Nutzer/innen
Allerdings funktioniert das System nur, solange die Bewertungen authentisch sind. Seit einiger Zeit wird es durch Fake-Bewertungen gefährdet. Dabei handelt es sich um bewusst manipulierte oder gefälschte Bewertungen, potenziell auch um Beeinflussung durch Belohnungen oder Produkttests. Um dem zu begegnen, wurde auf Grundlage von EU-Vorgaben das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert. Die neuen Vorschriften enthalten ein Verbot der Übermittlung und Beauftragung gefälschter Bewertungen sowie der falschen Darstellung von Bewertungen. Zusätzlich wurden Überprüfungs- und Transparenzpflichten geregelt. Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt werden.
„Spezifische Regelungen in diesem Bereich sind zwar grundsätzlich zu begrüßen. Insbesondere der Begriff der gefälschten Bewertungen dürfte aber zu eng gefasst sein, da Bewertungen, die durch Belohnungen beeinflusst sind, nicht dazu zählen. Hier bleiben die neuen Regelungen hinter dem bereits bestehenden allgemeinen Irreführungsverbot zurück. Auch die neu geregelten Überprüfungs- und Transparenzpflichten beziehen sich nicht auf solche verdeckten Anreize“, bemerkt der Jurist David Klock von der Universität Mannheim. ZEW-Ökonomin Janßen ergänzt: „Mit den daher weiterhin bestehenden Lücken sind die Probleme nur unzureichend gelöst. Dies verstärkt auch zukünftig Zweifel an der Verlässlichkeit der Bewertungssysteme.“ Insofern plädieren die beiden Forschenden auch für das Schaffen eines stärkeren Bewusstseins bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, damit diese mit den Risiken besser umgehen können.