Jugendarbeitslosigkeit in Europa - Jugendgarantie ist Tropfen auf den heißen Stein

Nachgefragt

Die Europäische Union will Milliarden von Euro ausgeben, um der hohen Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die besonders in einigen südeuropäischen Mitgliedsländern besteht. Prof. Dr. Holger Bonin, Arbeitsmarktforscher am ZEW, sieht bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in erster Linie jedoch die Nationalstaaten in der Pflicht.

Prof. Dr. Holger Bonin ist seit dem Jahr 2007 Leiter des Forschungsbereichs "Arbeitsmärkte, Personalmanagement und Soziale Sicherung" am ZEW. Darüber hinaus ist er Professor für Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Arbeitsmärkte und soziale Sicherung an der Universität Kassel. Bonin untersucht unter anderem die Wirksamkeit der ehe- und familienbezogenen Leistungen, die Beschäftigungsprobleme von Geringqualifizierten, die Flexibilität von Löhnen sowie die ökonomischen Folgen von demografischen Veränderungen und Migration. Er ist Mitglied des Bevölkerungswissenschaftlichen Ausschusses im Verein für Socialpolitik (VfS) und Research Associate des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA).

Die EU hat eine "Jugendgarantie" beschlossen, die vorsieht, arbeitslosen Jugendlichen spätestens nach vier Monaten eine Beschäftigung, ein Praktikum oder eine Ausbildung zu garantieren. Was halten Sie von dieser Initiative?

Vor einem endgültigen Urteil muss man abwarten, wie diese Garantie überhaupt mit Leben gefüllt wird. Viele Mittel werden ja nur innerhalb des Europäischen Strukturfonds (ESF) umgeschichtet. Da kann es am Ende viel alten Wein in neuen Schläuchen geben. Gerade die Länder mit sehr hoher Jugendarbeitslosigkeit fahren zur Zeit streng auf finanzpolitischem Sparkurs – sie müssen die Ko-Finanzierungshürde bei ESF-Programmen überhaupt erst einmal stemmen können. Kritisch an der Garantie scheint mir auf jeden Fall, dass sie ein rein inputorientiertes Ziel vorgibt. Dies birgt die Gefahr, dass nun einfach irgendwelche Qualifizierungs- oder Arbeitsgelegenheiten angeboten werden, ohne darauf zu achten, ob diese Angebote für die betroffenen jungen Menschen wirksam sind. Innovativ wäre es gewesen, die Jugendgarantie mit einer Mindestanforderung zu verknüpfen an die Verbesserung der Übergangsrate in eine ungeförderte Beschäftigung. Aber dann wären die Grenzen des Unterfangens wohl zu rasch offenkundig
geworden.

Wie meinen Sie das? Von welchen Grenzen sprechen Sie?

Ganz allgemein lehrt uns die Evaluationsliteratur, dass Programme zur Beschäftigung oder Weiterbildung von Arbeitslosen die Beschäftigtenrate in vielen Fällen nicht signifikant verbessern. Auch die Erfahrungen mit dem sogenannten Übergangssystem in Deutschland stimmen nicht gerade optimistisch. Es fängt schon jetzt viele der Jugendlichen auf, die am normalen Ausbildungsmarkt durchfallen. Zwar gibt es bisher leider noch keine systematische Evaluation dieses Systems. Maßnahmenkarrieren sind aber offenkundig keine Seltenheit.

Dann ist Deutschland also gar nicht das Musterland beim Thema Jugendarbeitslosigkeit?

Wie man es nimmt. Wenn es um den reibungslosen Einstieg der weniger Leistungsstarken in den Arbeitsmarkt geht, eher nicht. Viele junge Leute kommen darüber hinaus nicht ausbildungsreif aus unseren Schulen. Aber natürlich bietet das Duale Ausbildungssystem für einen hohen Anteil der Jugendlichen nach wie vor einen festen Anker, der die Jugendarbeitslosigkeit niedrig hält. Leider lässt sich so ein System, das über lange Jahre gewachsen ist, nicht so schnell und einfach kopieren, wie sich das manche Politiker in Europa derzeit vielleicht wünschen. Man kann von den Erfahrungen in Deutschland aber immerhin mitnehmen, dass eine strukturierte berufliche Qualifizierung unter den Bedingungen regulärer Produktionsprozesse in regulären Betrieben ein Erfolgsrezept ist. Die Jugendlichen in den Mittelmeerländern leiden ja nicht nur unter schwacher Arbeitsmarktdynamik, sondern auch unter einem Skill-Mismatch, weil sie in schulischen Systemen vielfach an den Anforderungen des Arbeitsmarkts vorbei ausgebildet wurden.

Wenn die Jugendgarantie der falsche Weg ist, wie sollte die EU dann überhaupt den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit angehen?

Meine erste Antwort lautet – gar nicht! Die Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik liegt auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten. Und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollte sie dort auch bleiben. Meine zweite: die Anpassung von Jugendarbeitslosigkeit fördernden Institutionen sollte wichtiger Bestandteil der in Brüssel bei Verstößen gegen den EU-Stabilitätspakt oder im Zusammenhang mit der Euro-Rettung aufgestellten Reformprogrammen sein. So wäre etwa der immer noch hohe Schutz von Normalarbeitsverhältnissen in Italien und Spanien anzumahnen, oder die Mindestlohnregelungen in Frankreich. Und meine dritte Antwort – und damit wären wir endlich bei einer originären EU-Aufgabe: die Programme zur Förderung der Mobilität bei der beruflichen Ausbildung und am Einstieg in das Erwerbsleben vertragen unterhalb der Akademikerebene noch einen Ausbau.