MaCCI-Konferenz zum Thema Kartellschäden am ZEW
KonferenzenDas Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und das Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI) richteten am 10. und 11. November 2016 die die MaCCI-"Law and Economics"-Konferenz aus. Rund 55 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland diskutierten zwei Tage zu aktuellen Herausforderungen in der privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts. Zahlreiche Vorträge von Juristen/-innen und Ökonomen/-innen untermauerten den interdisziplinären Charakter der Veranstaltung.
Mit der Verabschiedung der sogenannten Directive on Antitrust Damages Actions (Directive 2014/104/EU) Ende 2014 verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, einer nachhaltigen Stärkung der privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts. Die Initiative war entstanden durch die größtenteils geringe Bedeutung der privatrechtlichen Kartellverfolgung in Europa im Allgemeinen sowie die teilweise sehr unterschiedlichen nationalen Regeln im Besonderen. Vor diesem Hintergrund widmete sich die diesjährige Konferenz – bereits zum zweiten Mal nach 2011 – dem Thema der privatrechtlichen Durchsetzung des Kartellrechts mit einem besonderen Fokus auf Kartellschäden.
Zwölf internationale Expertinnen und Experten zeichneten in vier Sessions und zwei Festvorträgen ein umfassendes Bild der aktuellen Herausforderungen in der Umsetzung der Direktive der Europäischen Kommission. Neben einer summarischen Bestandsaufnahme waren die Bedeutung des sogenannten Einwandes der Schadensabwälzung ("Passing-on Defence"), die Typen der prinzipiell Schadenersatzberechtigten sowie der Zusammenhang von Kronzeugenregelung und privatrechtlicher Kartellverfolgung Schwerpunkte der Veranstaltung. Besondere Höhepunkte stellten die wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftlichen Festvorträge von Margaret Levenstein, Ph.D. (University of Michigan, USA) und Prof. Dr. Wouter Wils (Europäische Kommission sowie King’s College, UK) über die Zusammenhänge von privat- und öffentlich-rechtlicher Durchsetzung des Kartellrechts sowie den Implikationen auf den Abschreckungseffekt der Kartellverfolgung insgesamt dar.