ZEW-Präsident Achim Wambach zur Klimapolitik

ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD, vertritt den Standpunkt, dass eine effizientere Klimapolitik der Bundesregierung nötig ist, um die CO2 Emission in Deutschland nachhaltig zu reduzieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich in ihrer Neujahrsansprache deutlich positioniert: „Deshalb setze ich all meine Kraft dafür ein, dass Deutschland seinen Beitrag leistet – ökologisch, ökonomisch, sozial – den Klimawandel in den Griff zu bekommen.“Klimapolitik gewinnt in Deutschland immer mehr an Gewicht und mündet in konkreten Politikmaßnahmen. Im August 2019 hat das Bundeskabinett das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen verabschiedet, das Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels durch den Kohleausstieg beinhaltet. Im September legte die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm vor, das die Einführung der Bepreisung von CO2 auch in den Sektoren Verkehr und Wärme über einen nationalen CO2-Emissionshandel vorsieht. So sollen ab 2021 beim Verbrauch von Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zunächst 25 Euro pro emittierter Tonne CO2 anfallen. Dieser Preis soll bis 2025 auf 55 Euro steigen, bevor sich dann der Preis im Markt bilden soll.

Im Emissionszertifikatehandel sind die maximalen Emissionen gemäß den Vorgaben der Klimaziele gedeckelt. Eine deutliche Bepreisung von klimaschädlichen Emissionen ist sinnvoll und notwendig, um die Verhaltensänderungen bei Unternehmen, öffentlicher Hand und Privathaushalten herbeizuführen, die zur Reduktion des Ausstoßes führen. Im Jahr 2019 sind die CO2-Emissionen in Deutschland um sieben Prozent im Vergleich zu 2018 zurückgegangen. Als Grund hierfür werden die hohen CO2-Zertifikatepreise im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) gesehen, die die Kohle bei der Stromerzeugung aus dem Markt zugunsten erneuerbarer Energien gedrängt hat – also quasi ein marktwirtschaftlich induzierter Kohleausstieg. In den Nicht-EU-ETS Sektoren Verkehr und Wärme hingegen stiegen die Emissionen im vergangenen Jahr.

In ihrer Neujahrsansprache führte Kanzlerin Merkel weiter aus: „Also müssen wir auch alles Menschenmögliche unternehmen, um diese Menschheitsherausforderung zu bewältigen.“ Nun scheint „alles Menschenmögliche“ doch sehr umfassend zu sein, ist aber sicher in dem Sinne richtig, dass, auch finanziell, große Anstrengungen unternommen werden müssen. Deshalb sollte konsequent darauf geachtet werden, dass bei den Maßnahmen für den Klimaschutz teure Ineffizienzen vermieden und auch bereits bestehende ineffektive Maßnahmen nicht länger verfolgt werden.

So ist nicht nachzuvollziehen, warum das Klimapaket eine Mehrwertsteuerreduktion für Bahnfahrten im Fernverkehr vorsieht. Die Bahn fährt weitestgehend mit Strom, dessen Erzeugung, insofern er aus Kohle- oder Gaskraftwerken kommt, dem EU-ETS unterliegt. Die Wettbewerber der Bahn – innerdeutsche und innereuropäische Flüge sowie Reisebusse und PKW – sind auch, jeder auf eigene Weise, mit CO2-Kosten belastet. Innereuropäische Flüge sind bereits Teil des EU-ETS. Reisebusse und PKW, soweit sie mit Diesel oder Benzin fahren, müssen die neue CO2-Abgabe ab 2021 zahlen. Die Bevorzugung der Bahn durch die Mehrwertsteuerreduktion zu Lasten der anderen Mobilitätsformen lässt sich deshalb nicht mehr mit dem Argument des Klimaschutzes begründen. Es wird sich zeigen, ob die angekündigte Klage von Flixbus gegen die Mehrwertsteuerreduktion für Bahnfahrten vor Gericht Erfolg haben wird. Ökonomisch zumindest lässt sich diese Steuerreduktion nur schwer rechtfertigen, denn einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz stellt sie ab 2021 nicht dar. Stattdessen ist die direkte Förderung des Trassenausbaus für eine bessere Bahn-Infrastruktur der sinnvollere Weg. Denn bei hohen CO2-Preisen ist zu erwarten, dass sich mehr Verkehr auf die Schiene verlagern wird.

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"Erneuerbare Energien können sich im Markt auch ohne Förderung behaupten"

Eine bereits bestehende ineffektive Maßnahme ist die Förderung der erneuerbaren Energien, die beendet werden sollte. 2018 beliefen sich die direkten Vergütungszahlungen an die Betreiber von erneuerbaren Energien auf einen Rekordwert von etwa 32 Milliarden Euro. Die europäische Stromerzeugung unterliegt allerdings dem EU-ETS. Zusätzliche Stromproduktion durch erneuerbare Energien in einem Land führt dazu, dass dieses Land weniger Zertifikate für die Stromerzeugung benötigt. Da aber die Gesamtmenge der Zertifikate festgelegt ist, folgt daraus, dass mehr Zertifikate an anderer Stelle verbraucht werden, und somit in anderen Sektoren oder anderswo in Europa mehr CO2 emittiert wird. Eine klimapolitische Begründung der Förderung von erneuerbaren Energien entfällt daher. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien nicht sinnvoll ist. Im Gegenteil.

Es ist zu erwarten, dass sich mit dem weiteren Anstieg der CO2-Preise die erneuerbaren Energien im Markt auch ohne Förderung behaupten können. Statt erneuerbare Energien finanziell zu fördern, sollte sich die öffentliche Hand darauf konzentrieren, den gesetzlichen Rahmen für Ausbauflächen für Windkraftwerke anzupassen, damit der Ausbau nicht an bürokratischen Hürden scheitert. Auch sollte der Beschleunigung des Netzausbaus mehr Aufmerksamkeit zukommen. Wie bei der Verbesserung der Bahn-Infrastruktur sollte der Staat dort seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wo er in der unmittelbaren Verantwortung ist.

Diskussion um eine Geschwindigkeitsbegrenzung als Klimaschutzmaßnahme

Es sind insbesondere die vielen „kleinen“ Maßnahmen, deren Beitrag zum Klimaschutz vor dem Hintergrund des EU-ETS und der CO2-Bepreisung zweifelhaft sind. Zum Jahreswechsel wurde mit großem Elan die Diskussion um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 130 km/h auf den deutschen Autobahnen geführt. Eine solche Maßnahme ließe sich vielleicht durch die Reduktion der Unfallrisiken begründen – als Klimaschutzmaßnahme taugt sie nicht.

Diesel, Benzin sowie der Strom für die Elektroautos unterliegen entweder dem EU-ETS oder ab 2021 der CO2-Abgabe. Diese Bepreisung bewirkt Verhaltensänderungen. Wer dann immer noch mit Tempo 200 oder einen SUV fahren will, soll dies machen und dafür bezahlen – vielleicht durch Verzicht auf den Flug nach Spanien. Die Freiheit, zu entscheiden, auf welche klimaschädlichen Maßnahmen verzichtet wird, liegt in einer Marktwirtschaft beim Einzelnen. Die Preise und der Emissionszertifikatehandel sorgen dafür, dass diese Entscheidungen im Kollektiv zu einer Reduktion von Emissionen im ausreichenden Maß führen.

 

Dieser Beitrag ist zuerst am 24. Januar 2020 in der „Börsen-Zeitung“ erschienen.

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