Eine bekannte Redensart besagt, ein Ende mit Schrecken sei besser als ein Schrecken ohne Ende. Im Fall der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker stimmt dies nicht, denn hier ging es – überspitzt formuliert – vielmehr um die Alternative: Ende ohne Schrecken versus Schrecken ohne Ende.

Schrecken ohne Ende steht für Transfergesellschaften. Diese arbeitsmarktpolitische Maßnahme basiert auf §216a SGB III, in dem die staatliche Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen geregelt ist. Voraussetzung für eine solche Subvention sind unter anderem, dass die vorgesehene Maßnahme der Eingliederung der Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, in den Arbeitsmarkt dient und die Maßnahme durch eine Qualitätskontrolle gesichert ist. Transfergesellschaften wurden vor rund 15 Jahren in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und einer seinerzeit unzureichenden Vermittlungsaktivität der Arbeitsagenturen gegründet. Sie bieten keine Beschäftigung, sondern sollen den Betroffenen beispielsweise mit Hilfe von Beratung und Weiterqualifizierung helfen, möglichst zeitnah einen Arbeitsplatz zu finden.

Letztlich handelt es sich bei den Transfergesellschaften um eine Parallelinstitution zu den Arbeitsagenturen. Es ist schon sehr bemerkenswert, wie die Befürworter von Transfergesellschaften den Arbeitsagenturen damit indirekt Unfähigkeit mit den Worten bescheinigen, die Schlecker-Beschäftigten würden "im Stich gelassen" oder stünden "vor dem Nichts". Dem ist zu widersprechen. Die Arbeitsagenturen sind mittlerweile recht erfolgreiche Arbeitsvermittler und eine empirische Studie zeigte vor einigen Jahren, dass Transfergesellschaften die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt haben, sondern ein für den Steuerzahler höchst kostspieliges Unterfangen sind. Die Arbeitnehmer erhalten maximal ein Jahr lang eine finanzielle Unterstützung, die in der Regel aufgrund von Aufstockungsbeträgen der Arbeitgeber oberhalb des Arbeitslosengelds liegt, dessen Bezug dann zeitlich entsprechend hinausgeschoben wird. Mit deutlichen Worten, die Arbeitnehmer werden nach bisherigen Erfahrungen in Transfergesellschaften erst einmal "geparkt", also ein Schrecken ohne oder zumindest mit unsicherem Ende.

Ende ohne nachhaltigen Schrecken steht für die Tatsache, dass die Schlecker-Filialen bundesweit gestreut und der Bundesagentur für Arbeit rund 26 Tausend offene Stellen im Einzelhandel gemeldet sind. Natürlich sind die Sorgen der Arbeitnehmer verständlich, die ohnehin in einem Unternehmen arbeiteten, welches hinsichtlich der Behandlung seiner Beschäftigten in der öffentlichen Kritik stand. Jedoch dürften die Ängste alsbald verflogen sein, denn laut Presseberichten haben schon mehrere Hundert Arbeitnehmer praktisch in Wochenfrist einen neuen Arbeitsplatz gefunden.

Die Politik hat mithin richtig entschieden, als sie Bürgschaften für solche Transfergesellschaften ablehnte. Schlecker reiht sich ein in eine erkleckliche Anzahl von tatsächlichen und vermiedenen Sündenfällen: Holzmann, Opel, Quelle, etc. Der Staat ist kein Reparaturbetrieb für insolvente Unternehmen. Das hat nichts mit "Marktradikalismus" zu tun, denn "Markt" heißt im vorliegenden Fall, dass Millionen von Käufern eben nicht aus sozialen Gründen bei Schlecker gekauft haben, sondern bei der Konkurrenz, die Kundenwünsche offenbar besser befriedigt hat. Wären diese Schlecker-Verweigerer so gesehen nicht die eigentlichen "Marktradikalen"?

Sicherlich handelten die politischen Kräfte, die sich für eine Transfergesellschaft stark gemacht haben, mit den "Schlecker-Frauen" in guter Absicht. Aber was sagen sie den Menschen, die von rund 30 Tausend Insolvenzen allein im vergangenen Jahr betroffen waren? Die Insolvenz von Schlecker stellt außerdem keinen Klumpeneffekt in einer einzigen Region dar, welcher noch am ehesten eine Ausnahme rechtfertigen könnte. Und schon gar nicht handelt es sich um ein systemisches Risiko, welches die Funktionsweise unseres Wirtschaftssystems gefährdete. Daher sind Hinweise auf milliardenschwere Bankenrettungsprogramme verfehlt.

 

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Wolfgang Franz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz
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