Wie strengerer Datenschutz Innovationen in Unternehmen beeinflusst
Forschung40 Prozent aller Unternehmen in Deutschland geben an, dass die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) ihre Innovationsaktivitäten beeinflusst hat. Die Unternehmen reagierten darauf und führten verstärkt inkrementelle Innovationen ein - allerdings auf Kosten von radikalen Innovationen.
Im Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft mit dem Ziel, den Konsumenten/-innen mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu verschaffen und den Wettbewerb zwischen digitalen Plattformen zu stärken. Sie gilt für alle Unternehmen innerhalb der EU; besonders betroffen sind naturgemäß Unternehmen, die große digitale Plattformen betreiben. Damit nimmt die EU eine Vorreiterrolle in Sachen Datenschutz von Konsumenten/-innen ein.
Bisher war wenig darüber bekannt, ob der verstärkte Datenschutz das unternehmerische Innovationsverhalten beeinflusst. Das ZEW Mannheim hat gemeinsam mit Prof. Knut Blind und Crispin Niebel von der Technischen Universität Berlin diesen Sachverhalt für den Zeitraum seit Inkrafttreten der DSGVO analysiert. Im Mittelpunkt der Studie standen die Fragen, welche Art von Innovation gefördert oder behindert wird und wie sich die DSGVO auf verschiedene Unternehmensarten auswirkt. Datengrundlage war das Mannheimer Innovationspanel (MIP), eine repräsentative Innovationserhebung zum Innovationsverhalten der deutschen Wirtschaft (produzierende Industrie und unternehmensorientierte Dienstleistungen), die das ZEW jährlich seit 1993 durchführt.
DSGVO beeinträchtigt nicht bei allen Unternehmen die Innovationstätigkeit
Ein Blick auf die Daten zeigt, dass 40 Prozent der Unternehmen angaben, von der DSGVO betroffen zu sein. Bei 35 Prozent aller Unternehmen hat die DSGVO Innovationen erschwert, während sie bei 5 Prozent Innovationen angestoßen oder erleichtert hat. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten berichteten am häufigsten, dass die DSGVO Innovationen beeinträchtigt hat.
In den Finanzdienstleistungen ist nicht nur der Anteil der Unternehmen, die durch die DSGVO am stärksten in ihren Innovationen beeinträchtigt sind, am höchsten (59 Prozent). Dort ist auch der Anteil der Unternehmen, deren Innovationen dadurch angestoßen oder erleichtert wurden, mit 11 Prozent sehr hoch. Banken und Versicherungen müssen mit einer großen Menge an Daten umgehen, was die wahrgenommene Einschränkung erklären könnte. Vertrauen, Reputation und Cybersicherheit sind jedoch auch für das reibungslose Funktionieren von Finanzdienstleistungen unerlässlich, was wiederum für die positiven Reaktionen auf die DSGVO spricht.
Weitere Branchen mit einem hohen Anteil von Unternehmen, die die DSGVO als Hindernis für Innovationen sehen, sind das Druck- und Verlagswesen, Rundfunk und Film (48 Prozent) sowie die Beratungs- und Werbebranche (43 Prozent). Die Branche mit dem höchsten Anteil an Unternehmen, die die DSGVO als begünstigend für ihre Innovationen wahrnehmen, sind die Informations- und Telekommunikationsdienste (15 Prozent).
Innovationen verschieben sich weg von Marktneuheiten
Eine genauere Untersuchung zeigt, dass sich die Innovationstätigkeit nach Inkrafttreten der DSGVO verschoben, und zwar weg von Marktneuheiten und hin zu inkrementellen Innovationen, die eine Verbesserung eines bereits bestehenden Produkts oder Dienstes eines Unternehmens darstellen. Dies gilt für alle Unternehmen, deren Innovationstätigkeit von der Datenregulierung betroffen war, egal ob sie diese beeinträchtigt oder begünstigt hat.
Bei den Unternehmen, deren Innovationen durch die DSGVO behindert wurden, stieg der Umsatzanteil von Produkten mit inkrementellen Innovationen, die also nur für das Unternehmen neu waren, nicht aber für den Markt, um 0,9 Prozentpunkte. Der Umsatzanteil von Marktneuheiten sank dagegen um 0,6 Prozentpunkte.
Bei den Unternehmen, deren Innovationen hingegen durch die DSGVO befördert wurden, nahm der Umsatzanteil von Produkten mit inkrementellen Innovationen sogar um 3,3 Prozentpunkte zu, während der Umsatzanteil mit Marktneuheiten um 1,5 Prozentpunkte zurückging. In dieser Gruppe profitierten insbesondere kleine und junge Unternehmen vom Inkrafttreten der DSGVO.
Die DSGVO erforderte in vielen Unternehmen Anpassungen bei bestehenden Produkten und Dienstleistungen, damit sie der neuen Richtlinie entsprechen. Einige Unternehmen nutzten diese Gelegenheit, um innovative Änderungen an ihren Produkten und Dienstleistungen vorzunehmen. Diese Änderungen waren jedoch eher marginaler Natur. Gleichzeitig wurden durch diese Anpassungen Ressourcen für Innovationsaktivitäten gebunden, die für die Entwicklung originär neuer Produkte (Marktneuheiten) fehlten. Außerdem könnten einige Unternehmen auf radikale Innovationen verzichtet haben, da sie erst die konkrete Anwendung der DSVGO abwarten wollten.
Studie sieht weiteren Forschungsbedarf
Die Studienautoren sehen indes für die Zukunft weiteren Forschungsbedarf. Der Grund: Da die DSGVO erst im Jahr 2018 in Kraft trat, deckt die Analyse von ZEW und TU Berlin lediglich einen sehr kurzen Zeitraum ab, nämlich die Jahre 2018 bis 2020. Daher sind bisher nur Aussagen zu kurzfristigen Effekten der Datenschutzregulierung möglich. Wie sich das von der DSGVO beeinflusste Innovationsverhalten in Zukunft entwickelt, sollte in den folgenden Jahren genauer untersucht werden.