ZEW-Präsident Franz zur Ausbildungsplatzabgabe
StandpunktDer Beitrag ist in der Dezember-Ausgabe der ZEWnews erschienen.
Vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Berufsausbildungsstellenmarkt - nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit fehlen noch rund 15.000 Ausbildungsplätze (ohne nachgemeldete Jugendliche, die eine schon vereinbarte Lehre abgebrochen oder nicht angetreten haben) - fordern insbesondere die Gewerkschaften die Erhebung einer Abgabe für nicht ausbildende Betriebe, welche den ausbildenden Betrieben zugute kommen soll. Von der Erhebung einer solchen Ausbildungsplatzabgabe muss dringend abgeraten werden. Mit erhöhten Abgaben oder Steuern schafft man weder neue Arbeitsplätze noch zusätzliche Ausbildungsplätze. Kaum jemand erwägt ernsthaft, Unternehmen mit einer "Arbeitsplatzabgabe" zu belasten, weil sie seiner Ansicht nach nicht genügend Arbeitsplätze bereitstellten. Im Gegenteil: Die Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe liefe allen Bemühungen der Bundesregierung zuwider, die Attraktivität des Standorts Deutschland durch verbesserte Angebotsbedingungen zu erhöhen. Abgesehen von diesem prinzipiellen Gegenargument sprechen weitere Gründe gegen eine Ausbildungsplatzabgabe. So wird es schwierig sein, eine geeignete Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Anzahl der Beschäftigten ist schon deshalb ungeeignet, weil so Unternehmen bestraft werden, die neue Arbeitsplätze schaffen, wenn auch keine Ausbildungsplätze. Dies liefe den Bemühungen um einen Abbau der Arbeitslosigkeit diametral entgegen. Weiterhin erhielten die ausbildenden Betriebe zwar eine Subvention für jeden Ausbildungsplatz - vorausgesetzt, die Einnahmen aus der Ausbildungsplatzabgabe werden tatsächlich auf die Ausbildungsbetriebe umgelegt und nicht anderweitig verwendet -, jedoch ergäbe sich dadurch angesichts nicht unplausibler Mitnahmeeffekte keine Automatik hinsichtlich neuer Ausbildungsplätze. Auch lassen Erfahrungen mit der Ausgleichsabgabe bei Unterschreiten der vorgeschriebenen Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter befürchten, dass sich Unternehmen von der Einrichtung von Ausbildungsplätzen freikaufen. Und selbst wenn Betriebe zwecks Vermeidung der Ausbildungsplatzabgabe Ausbildungsplätze einrichten, besteht die Gefahr, dass der ausbildende Betrieb die eigentlich unwillkommenen Auszubildenden nicht angemessen betreut. Ein weiterer Punkt sind die Klagen der Unternehmen, dass sie trotz intensiver Bemühungen keine geeigneten Auszubildenden finden, selbst wenn bescheidene Maßstäbe an die schulischen Fähigkeiten und die Integrationsmöglichkeiten in das Erwerbsleben angelegt würden. Wie berechtigt diese Klagen im Einzelfall auch sein mögen, einiges spricht für einen Sockel nur in begrenztem Umfang ausbildungsfähiger und ausbildungsbereiter Schulabgänger. Zu guter Letzt geht die Erhebung und Umverteilung der Ausbildungsplatzabgabe mit erheblichem bürokratischen Aufwand einher, unabhängig davon, ob der Staat sich dieser Aufgabe unterzieht oder sie auf Kammern oder Verbände verlagert. Wie man es dreht und wendet, eine Ausbildungsplatzabgabe ist kontraproduktiv. Stattdessen sollten die Ausbildungsverordnungen weiter flexibilisiert und differenziert werden, beispielsweise in Form von sehr verkürzten Ausbildungsgängen für weniger anspruchsvolle Tätigkeiten. Einen wichtigen Kostenfaktor stellen zudem die Ausbildungsvergütungen dar, die sich in Westdeutschland im Jahr 2002 und gemittelt über Ausbildungsberufe und Ausbildungsjahre auf immerhin monatlich rund 600 Euro beliefen (Ostdeutschland: rund 500 Euro). Hier ist ein Ansatzpunkt für eine deutliche Kostenentlastung gegeben. Aber auch die Unternehmen sollten bedenken: Kurzfristige Kostenüberlegungen bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen werden sich später rächen. Denn: Ein Ausbildungsplatzmangel heute ist der Facharbeitermangel morgen.