Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit
In mehreren Ländern Europas hat sich die hohe Arbeitslosigkeit der achtziger Jahre in den neunziger Jahren weiter verstärkt, so beispielsweise in der Bundesrepublik, in Frankreich und in Italien. Angesichts dieser Entwicklung setzen viele Regierungen, neben den klassischen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik, wie Fortbildung und Umschulung, auf eine intensivere Förderung von Existenzgründungen. Selbständige gelten als Hoffnungsträger zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Innovationen. Mit einer verstärkten Kultur der Selbständigkeit sollen zusätzliche Beschäftigungspotentiale erschlossen werden. Selbständigkeit wird somit oftmals als eine Lösung des Arbeitslosigkeitsproblems propagiert. Vor allem Arbeitslose gehen, nicht zuletzt durch die Mitte der neunziger Jahre verbesserten Förderkonditionen, vermehrt in die selbständige Erwerbstätigkeit. So führte die breitere Förderung zusammen mit der steigenden Arbeitslosigkeit zu einem deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme von und der Ausgaben für Überbrückungsgeld nach 1994. In Deutschland erhielten zwischen 1990 und 1998 ca. 458.000 arbeitslose Existenzgründer Unterstützung vom Arbeitsamt, wobei die Förderfälle von ca. 13.000 im Jahre 1990 auf knapp 100.000 im Jahre 1998 angestiegen sind. Ziel dieser Förderung ist es, nicht nur die Arbeitslosen aus der Arbeitslosigkeit zu führen, sondern zusätzliche Arbeitsplätze durch die neugegründeten Unternehmen zu schaffen. Die Studie bewertet die Chancen und Grenzen der selbständigen Erwerbstätigkeit unter vormals arbeitslosen Personen auf der Basis einer Stichprobe von 3782 Personen für den Zeitraum der Jahre 1983 bis 1996. Dabei wurde neben den Determinanten der Selbständigkeit unter vormals Arbeitslosen auch die Verweildauer in der selbständigen Erwerbstätigkeit, d.h. das erneute Arbeitslosigkeitsrisiko, mit der Verweildauer in abhängiger Beschäftigung verglichen. Darüber hinaus sollten die Analysen Aufschlüsse auf die Wirksamkeit des Überbrückungsgeldes bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit liefern. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass vormals arbeitslose Existenzgründer in der Selbstständigkeit keinesfalls nur den letzten Strohhalm einer Wiederbeschäftigung sehen. Sie sind vielmehr im Vergleich zu den übrigen Arbeitslosen gut qualifiziert und machen sich nur dann selbstständig, wenn diese Erwerbsform ein hohes Einkommen im Vergleich zur Arbeitslosenunterstützung verspricht. Auch die Dauer der Arbeitslosigkeit spielt keine Rolle für den Wechsel in die selbstständige Erwerbstätigkeit. Damit bestätigt sich hier nicht die Hypothese, dass sich Langzeitarbeitslose allein auf Grund der Diskriminierung bei der Suche nach einer abhängigen Beschäftigung selbstständig machen. Die Studie unterscheidet zwei Gruppen. Zum einen wird für die Arbeitslosen, die sich selbstständig gemacht haben, untersucht, wie erfolgreich die Alternative einer abhängigen Beschäftigung gewesen wäre. Die zweite Gruppe betrachtet Arbeitslose, die eine abhängige Beschäftigung aufgenommen haben, und untersucht die Alternative der Selbstständigkeit. Für die erste Gruppe ist das erneute Arbeitslosigkeitsrisiko geringer bei Selbstständigkeit als bei abhängiger Beschäftigung. Allerdings lässt dieses Ergebnis nicht den Schluss zu, dass eine Ausweitung des Überbrückungsgelds eine spürbare zusätzliche Entlastung des Arbeitsmarkts zur Folge hätte. Denn für die zweite Gruppe, also für Arbeitslose, die eine abhängige Beschäftigung aufnehmen, ist diese stabiler, als es eine selbstständige Erwerbstätigkeit wäre. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass Arbeitslose sehr wohl die für sie optimale Wiederbeschäftigungsalternative finden, und nicht etwa in die Selbstständigkeit gedrängt werden. In einem weiteren Schritt wurde die Wirksamkeit des Überbrückungsgelds analysiert. Es zeigt sich, dass in Phasen einer restriktiven Vergabe der Fördermittel Arbeitslose, die eine abhängige Beschäftigung aufgenommen haben, ein höheres erneutes Arbeitslosigkeitsrisiko tragen als in der Situation, in der sie sich selbstständig gemacht hätten. So können mit Hilfe des Überbrückungsgelds Kreditmarktrestriktionen überwunden werden: Es ebnet Arbeitslosen, die für die Selbstständigkeit geeignet sind und die aufgrund der Tatsache, dass sie arbeitslos sind, keine Kredite bekommen, den Weg in die Selbstständigkeit. Es sollte aber nicht geschlussfolgert werden, das Überbrückungsgeld in großem Umfang zu erweitern. Angesichts des Selbstselektionsprozesses in die Selbstständigkeit oder die abhängige Beschäftigung dürfen Mitnahmeeffekte nicht unterschätzt werden. So ist es möglich, dass abhängig Beschäftigte, die eine eigene Existenz gründen wollen, den Weg über die Arbeitslosigkeit wählen, nur um Überbrückungsgeld zu erhalten. Also könnte eine Ausweitung dieses Förderinstruments eventuell nicht die Zahl der Selbstständigen erhöhen, sondern lediglich die Zahl der kurzzeitig Arbeitslosen. Somit ist weniger die unbeschränkte Gewährung des Überbrückungsgelds für alle Gründungswilligen ein Problem, sondern vielmehr die negativen Anreizwirkungen aufgrund der Ausgestaltung dieses Förderinstruments, denn das Überbrückungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden.