Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes aus ökonomischer und juristischer Sicht
Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes aus ökonomischer und juristischer Sicht
- Workshop: Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes
- Studie: Flexibilisierung der Arbeitsentgelte und Beschäftigungseffekte
- ZEW Symposium: Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes aus ökonomischer und juristischer Sicht.
- Studie: Zur ökonomischen Rationalität von Lohnrigiditäten aus der Sicht von Unternehmen
- Studie: Dimensions and Consequences of Wage Rigidities in Germany
- Abschlusskonferenz 28.-29. November 2002
- Abschlußbericht
Ökonomen und Rechtswissenschaftler sehen in einer größeren Flexibilisierung des Arbeitsentgelts eine wichtige Voraussetzung zum Abbau der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland. Dabei wird häufig auf die Entwicklungen in Großbritannien oder den USA verwiesen, also Länder, in denen die Arbeitslosenquote in den Neunzigerjahren stark rückläufig war und in denen zum Teil einschneidende Deregulierungen in rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes erfolgten. Deshalb drängt sich die Frage auf, ob das bundesdeutsche Lohnfindungssystem - gerade auch vor dem Hintergrund der mit dem technischen Fortschritt einhergehenden Änderungen der Arbeitsorganisation sowie der Integration Europas - wettbewerbs- und arbeitsplatzfeindlich ist und dadurch die Kluft zwischen den einzelnen Staaten immer größer wird.
In dem von Vertretern der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Rechtswissenschaften durchgeführten interdisziplinären Forschungsvorhaben wurden theoretische und empirische Grundlagen für ein besseres Verständnis der ökonomischen und juristischen Zusammenhänge zwischen dem Arbeitsrechtssystem (insbesondere Traifsystem), dem Grad der Lohnflexibilität und dem Arbeitsmarkt erarbeitet. Ziel war es, wirtschaftspolitisch gehaltvolle, theoretisch und empirisch fundierte Aussagen zu Ursachen und Folgen von Lohnrigiditäten zu liefern und daraus angemessene Handlungsoptionen für die Tarifvertragsparteien, die Unternehmen und die öffentlichen Entscheidungsträger abzuleiten.
Die empirischen Untersuchungen basierten auf der IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975 bis 1995, auf einer im Rahmen des Projekts entwickelten und im Frühjahr 2000 am ZEW durchgeführten Befragung von Personalverantwortlichen in Unternehmen sowie auf Fallstudien und Interviews bei Unternehmen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Die Ergebnisse belegen zunächst eine durchaus vorhandene Vielfalt der Entgeltfindung in Deutschland. Tariflöhne spielen zwar eine wichtige Rolle, allerdings sind sie rechtlich zwingend nur für etwa 40 v. H. der Unternehmen und 30 v. H. der Beschäftigten. Einzelvertragliche Regelungen der Löhne sind keineswegs selten. Dennoch legt die empirische Untersuchung die Existenz von Lohnrigiditäten nahe, die für tarifgebundene Arbeitnehmer auf Tariflöhne zurückgeführt werden können. Tariflöhne sind somit mitverantwortlich für unvollkommenen Lohnwettbewerb und damit auch für eine mangelnde Beschäftigungsdynamik in Deutschland. Dies basiert auf der kollektiven Verhandlungsmacht der Beschäftigten, die durch Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Tarifautonomie noch gestützt wird. Zusätzlich konnten weitere Gründe für Lohnrigiditäten identifiziert werden, darunter Effizienzlöhne und nominal effiziente Verträge. Dies konnte erklären helfen, warum viele Unternehmen die bestehenden rechtlichen Spielräume für Lohnsenkungen nicht ausnutzen.
Neben den genannten ökonomischen Ursachen, die letztlich in der Rationalität von Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zu Lohnrigiditäten führen, ist auch ein zunehmendes "Arbeitsrechtsrisiko" mitverantwortlich für den Mangel an Lohnflexibilität. So scheinen viele Unternehmen die bestehenden rechtlichen Spielräume für Lohnsenkungen wegen verbleibender rechtlicher Unwägbarkeiten nicht zu nutzen. Ausführliche Handlungsempfehlungen zur Flexibilisierung des Arbeitsentgelts können im Abschlussbericht nachgelesen werden.