Legitimationsgrundlagen einer Europäischen Verfassung - Völkersouveränität und Völkersolidarität
Legitimationsgrundlagen einer Europäischen Verfassung - Völkersouveränität und Völkersolidarität
Die Arbeitsergebnisse des vorangegangenen Projekts Legitimität einer europäischen Verfassung unter den Bedingungen nationaler Verfassungstraditionen haben gezeigt, dass sich die EU vor allem über den Nutzen legitimiert, die die Aufgabenerledigung auf europäischer Ebene den Staatsvölkern bringt. Diese republikanische Idee bedeutet in der Praxis ein gewisses Maß an Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander. Eine unabhängig von den mitgliedstaatlichen Bedürfnissen und Interessen gestaltete oder gedachte europäische Politik existiert kaum. Deutlich zeigt sich dies am EU-Haushalt, der vor allem mitgliedstaatliche Projekte finanziert. Es ist nicht eine gemeinsame Idee, sondern eher der gemeinsame Vorteil, der die Mitgliedstaaten dazu veranlasst sich zu integrieren.Die gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden über den Verfassungsvertrag haben gezeigt, dass diese Solidarität zunehmend in Frage gestellt ist. Das gilt in dem Maße, in welchem die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in ökonomischer und kultureller Hinsicht wachsen und die Globalisierung der Wirtschaft die westlichen Volkswirtschaften zunehmend unter Kostendruck setzen. Es entsteht eine Spannung zwischen der liberalen Wettbewerbsordnung und dem europäischen Sozialstaat, der durch nationale Sozialpolitik versucht, Wohlstandsverluste zu verhindern und dabei zunehmend auf Grenzen stößt. Für die Ohnmacht des Nationalstaates, das Sozialmodell zu sichern, wird, dass zeigt insbesondere die Referendumsdiskussion in Frankreich, die europäische Integration verantwortlich gemacht; zugleich wird an die Integration die zusätzliche Erwartung herangetragen, die Organisation binnenstaatlicher Solidarität besser als bisher zu unterstützen, oder sie gar durch eine gesamteuropäische Solidarität zum Teil zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, welche zentrale Bedeutung die Frage der Solidarität für die Legitimation der EU spielt. Dieses Ergebnis deckt sich mit unseren bisherigen Erkenntnissen zu den Legitimationsgrundlagen der Europäischen Verfassung: Europa wird als Herrschaftsverband durch den Wohlfahrtsgewinn der Staatsvölker legitimiert. Der Wohlfahrtsgewinn aller wurde von der Mehrheit der Staatsvölker in Frankreich und den Niederlanden offensichtlich nicht mehr erkannt. Damit ist die Frage nach den Formen und Grenzen der Solidarität in Europa gestellt, und erweist sie sich zugleich als zentral für die Legitimierbarkeit des geeinten Europa. Daher wollen wir die Arbeit in der zweiten Projektphase an den folgenden Fragen ausrichten: Welche Formen europäischer Solidarität und europäischer Sozialer Marktwirtschaft sind in einem nach dem Prinzip der Völkersouveränität organisierten Staatenverbund aus Legitimationserwägungen heraus nötig bzw. geboten? Welche Formen von offener oder verbindlicher Koordinierung der Staatenpolitik auf Gemeinschaftsebene sind in diesen Politikfeldern möglich, und unter welchen Bedingungen bzw. durch welche Mechanismen wären sie jeweils zu legitimieren? Welche Grenzen gibt es für solche Solidarität und Koordination in systematischer und pragmatischer Hinsicht?