Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Vorstudie (BMWA-Projekt Nr. 14/03)

Evaluation der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission - Vorstudie (BMWA-Projekt Nr. 14/03)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) soll in dieser Vorstudie ein Forschungskonzept für die Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entwickelt werden, welche auf Vorschlag der Hartz-Kommission umgesetzt wurden. Betrachtet werden dabei insbesondere die folgenden Maßnahmen:

· Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
· Personalserviceagenturen und Zeitarbeit
· Änderungen bei der Arbeitnehmerüberlassung
· Ich-AGs / Überbrückungsgeld
· Mini- und Midi-Jobs, Beschäftigung im privaten Haushalt
· Frühzeitige Meldepflicht und Verschärfung der Zumutbarkeitsvorschriften
· Differenzierte Sperrzeitregelung bei Arbeitsablehnung, Beweislastumkehr
· Neuausrichtung der Förderung der beruflichen Weiterbildung
· Kapital für Arbeit, Lohnkostenzuschüsse
· Einführung der Entgeltsicherung und Änderung der Kündigungsvorschriften für Ältere
· Reform von ABM und SAM

Grundsätzlich stehen fünf Methoden der Evaluationsforschung zur Verfügung: Mikroevaluation, Mikrosimulation, Makroevaluation, berechenbare allgemeine Gleichgewichtsmodelle sowie Implementationsanalyse.

In einer Mikrosimulation werden für verschiedene Haushaltstypen reformbedingte Veränderungen im Steuer-Transfersystem simuliert. Diese führen bei gegebenen Bruttomonatseinkommen zu veränderten Haushaltsnettoeinkommen gegenüber dem Status quo. Deren Simulation dient dann als Grundlage für die Prognose von reformbedingten Arbeitsangebots- und Beschäftigungseffekten sowie der Abschätzung der mit einer Reform einhergehenden fiskalischen Kosten. Darüber hinaus können auch die Verteilungswirkungen einer Reform auf verschiedene Haushaltstypen betrachtet werden. Mikrosimulationen eignen sich vor allem für partialanalytische Betrachtungen (kleinerer) Reformeingriffe in das Steuer-Transfersystem (z.B. Mini-Jobs). Im Rahmen von mikroökonometrischen Evaluationsstudien wird der Maßnahmenerfolg für die Gruppe der Teilnehmer ermittelt. Dazu generiert man eine möglichst ähnliche Gruppe von Nichtteilnehmern, anhand derer abschätzbar ist, wie die Beschäftigungssituation der Teilnehmer im hypothetischen Fall der Nichtteilnahme wäre.

Da die Maßnahmen indirekt auch die Beschäftigungschancen der Nichtteilnehmer beeinflussen (etwa durch Substitutionseffekte), kann weiterhin eine makroökonometrische Evaluation erforderlich werden. Dabei wird der Nettoeffekt der Maßnahmen auf Makroindikatoren wie z.B. die Unterbeschäftigung ermittelt. Die makroökonometrischen Evaluationsmethoden sind jedoch nur anwendbar, wenn der Maßnahmeneinsatz über die Regionen oder die Zeit variiert. Ist dies nicht der Fall (z.B. bei Regelungen zum Arbeitslosengeld), so sind ergänzende Simulationsrechnungen auf der Basis berechenbarer allgemeiner Gleichgewichtsmodelle sinnvoll.

Außerdem wird für jede einzelne Maßnahme geprüft, ob eine Implementationsanalyse sinnvoll ist. Diese umfasst die Untersuchung der praktischen Umsetzung und Kontrolle der Maßnahme in den Ämtern.

Ziel der Vorstudie ist es, für jede der betrachteten Maßnahmen die geeignete(n) Methode(n) zu ermitteln. Ein wichtiges Auswahlkriterium stellt dabei die Datenverfügbarkeit dar. Bei der Darstellung der Untersuchungsmethoden wird das Prinzip des Gender Mainstreaming berücksichtigt.

Projektteam

Alexander Spermann

Alexander Spermann

Projektleitung

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Friedhelm Pfeiffer

Friedhelm Pfeiffer

Stellvertretende Leitung

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Melanie Arntz

Melanie Arntz

Stellvertretende Leitung

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Bernd Fitzenberger

Bernd Fitzenberger

Research Associate

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