Kurzexpertise zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Lichte aktueller steuerpolitischer Forderungen
Kurzexpertise zur steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Lichte aktueller steuerpolitischer Forderungen
Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im September 2021 gibt es vermehrt Forderungen nach steuerlichen Reformen in Deutschland. So sprechen sich beispielsweise die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die (Wieder-)Einführung einer Vermögensteuer bzw. Vermögensabgabe aus. Daneben werden insbesondere auch eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes (Die Linke), die Abschaffung der Abgeltungsteuer (Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen), die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags (FDP, CDU/CSU) und eine Reform der Gewerbesteuer (Die Linke) diskutiert. Diese Maßnahmen können weitreichende Konsequenzen für die Steuerbelastung auf Unternehmens- und Anteilseignerebene haben sowie verzerrend auf Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen wirken. Im internationalen Vergleich können sie schließlich die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands nachhaltig beeinflussen. Neben Deutschland planen auch andere wichtige Wettbewerberländer Steuerreformen. So zeichnen sich beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika unter der Ära von Präsident Biden zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Refinanzierung der Kosten der COVID19-Pandemie ab, wie beispielsweise eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes auf 28% und eine Erhöhung des Einkommensteuersatzes für Höchstverdiener. Auch das Vereinigte Königreich plant eine Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes ab April 2023. Ziel dieses Projekts ist es, die aktuellen steuerpolitischen Forderungen der im deutschen Bundestag vertretenen Parteien kritisch zu analysieren. Zu diesem Zweck sollen zunächst die diskutierten Reformoptionen dargestellt und erörtert werden. Anschließend sollen die Auswirkungen der Reformvorschläge auf die effektive Steuerbelastung quantifiziert werden. Die Ergebnisse sollen schließlich in einen internationalen Belastungsvergleich eingeordnet werden, um die Implikationen der Reformvorschläge für die steuerliche Standortattraktivität Deutschlands aufzuzeigen.