Restrukturierung und Erweiterung der Unternehmensstichprobe des KfW-Mittelstandpanels 2018
Restrukturierung und Erweiterung der Unternehmensstichprobe des KfW-Mittelstandpanels 2018
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) baut seit 2002 auf der Basis einer schriftlichen Befragung ein für mittelständische und kleine Unternehmen repräsentatives Unternehmenspanel auf. Erfasst werden sollen Unternehmen aller Größenklassen (mit Ausnahme der Großunternehmen), aller Wirtschaftsbereiche und aller Alterskohorten. Aufgabe dieses Panels ist die kontinuierliche Berichterstattung über die Entwicklung der durch die KfW-geförderten Unternehmen im Besonderen und der mittelständischen Unternehmen im Allgemeinen. Darüber hinaus soll dieses Unternehmenspanel der Bewertung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen dienen. Zur Erfüllung dieser multiplen Zielsetzungen stützt sich das Mittelstandspanel auf eine Stichprobe geförderter als auch nicht-geförderter Unternehmen. Darüber hinaus muss das Panel zur Erhaltung der Repräsentativität sowohl für die geförderten als die nicht-geförderten Unternehmen in regelmäßigen Abständen an die Dynamik der jeweiligen Grundgesamtheiten angepasst werden.Die Konzeption und Aufbereitung der Stichprobe(n) wurde im Jahr 2002 vom ZEW durchgeführt. Die ersten beiden Wellen des KfW-Mittelstandspanels stützen sich auf diese Stichproben. Für die nachfolgenden Wellen wurde jeweils eine Anpassung der Stichproben vorgenommen. Dazu wurden die Neugründungsdynamik nach Wirtschaftszweigen berücksichtigt, Stichprobenausfälle adäquat ersetzt und auch mögliche Wechsel zwischen nicht-geförderten und geförderten Unternehmen beachtet. In diesem Kontext übernahm das ZEW die Konzeption und Aufbereitung der für die nächste Befragungsrunde zu verändernden Stichprobe. Die KfW stellte dazu sowohl Information über die bislang im Rahmen der vorherigen Panelwellen realisierten Fälle als auch Informationen zu neuen Förderfällen zur Verfügung. Zur Stichprobenziehung ergänzte das ZEW diese Informationen aus dem Mannheimer Unternehmenspanel (MUP). Für die nachfolgende Welle wird auf Basis der bisherigen Erhebungswellen eine erneute Anpassung der Stichproben durchgeführt.Vor der Stichprobenziehung muss die Ziehungsbasis der von der KfW geförderten Unternehmen auf der einen und nicht von der KfW geförderten Unternehmen auf der anderen Seite aufbereitet werden. Auf der Basis der Angaben aus Förderprogrammen verfügt die KfW über eine große Anzahl von Unternehmensadressen. Für einen Teilzeitraum sind bei der Aufbereitung auch Daten der zwischenzeitlich in die KfW aufgegangenen DtA zu berücksichtigen. Dabei kann es auch vorkommen, dass Unternehmen sowohl an Förderprogrammen der DtA als auch an Förderprogrammen der KfW teilnehmen. Um zu verhindern, dass diese “multiplen” Teilnehmer mehrfach in die Basisdatei für die Stichprobenziehung übernommen werden, müssen in einem ersten Schritt die “multiplen” Teilnehmer identifiziert werden. Im zweiten Schritt müssen aus einem Abgleich zwischen den realisierten Fällen der vorherigen Wellen, der neuen KfW- (einschließlich ehemaliger DtA-Fälle) und ZEW-Daten Unternehmen identifiziert werden, die keine Förderung durch die KfW erhalten haben. Ausgangsdateien bilden dabei die im ersten Schritt zusammengeführte Datei und eine Datei der ZEW-Daten. Für den Abgleich wird dabei wie oben beschrieben verfahren. Im Ergebnis entsteht eine Datei potenzieller Stichprobenunternehmen, die keine Förderung durch die KfW (bzw. DtA) erhalten haben und die nicht bereits zur Stichprobe der bisherigen Wellen gezählt haben.