„Der Bundestag sollte die Einmaligkeit der gemeinsamen EU-Verschuldung unterstreichen“

Kommentar

ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zum Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zum EU-Eigenmittelbeschluss

Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, im Kommentar zur EU-Verschuldung.

Der Bundesrechnungshof hat einen Sonderbericht zu den Konsequenzen der gemeinsamen EU-Kreditaufnahme im Rahmen des europäischen Corona-Wiederaufbauplans vorgelegt. Gestützt auf Berechnungen, die das ZEW im Oktober 2020 anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag vorgelegt hat, bestätigt der Rechnungshof die Zahlen und Aussagen der ZEW-Studie. Mit dem neuen EU-Eigenmittelbeschluss verschaffe sich die EU ein Garantievolumen von mindestens vier Billionen Euro, was um ein Vielfaches über die Rückzahlungserfordernisse für den Corona-Plan mit seinem Volumen hinausgehe. Dies setzte Anreize für eine Ausweitung der EU-Verschuldung auch für andere Zwecke, auch wenn die Verschuldung vorläufig rechtlich nur auf die Finanzierung des Wiederaufbauplans begrenzt sei. Für die EU-Schulden entstehe durch den EU-Eigenmittelbeschluss bis 2058 eine Gemeinschaftshaftung aller EU-Staaten. Damit unterhöhlt der Wiederaufbaufonds nach Einschätzung des Rechnungshofs das Prinzip der nationalen Eigenverantwortung. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Autor der ZEW-Studie zum EU-Eigenmittelbeschluss und seinen Haftungskonsequenzen für den Bundeshaushalt, nimmt folgendermaßen Stellung:

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrechnungshof die umfassenden Konsequenzen der neuen EU-Verschuldungsinstrumente transparent macht. Im Bundestag fehlt es bislang an der Bereitschaft, sich den vollen Konsequenzen des Corona-Wiederaufbauplans zu stellen und die umfassenden Risiken ehrlich zu benennen. Tatsächlich markiert die volle Schuldenfinanzierung des Plans und die faktisch umfassende Gemeinschaftshaftung aller Mitgliedstaaten eine Abkehr von bisherigen Prinzipien deutscher Europapolitik. Noch in der Euro-Schuldenkrise hatte der Bundestag sehr viel Wert auf eine strikte Begrenzung der Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt gelegt. Jetzt stimmt er hingegen einer Finanzkonstruktion zu, die der EU nicht nur die Kreditfinanzierung für den Wiederaufbauplan ermöglicht, sondern den Einstieg in eine noch umfassendere EU-Verschuldung bringen dürfte. Es mag in der Pandemie gute Gründe für diese Weichenstellungen geben. Dennoch dürfen die Risiken, die sich daraus für den Bundeshaushalt ergeben, nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Dem Bundestag ist zu empfehlen, in das Zustimmungsgesetz zum EU-Eigenmittelbeschluss ein klares Bekenntnis aufzunehmen, dass die Corona-Verschuldung einmalig und ausnahmsweise ist. Das wäre ein wichtiges Signal für die finanzpolitische Diskussion in Europa, wo sich jetzt beispielsweise der Präsident des Europäischen Parlaments bereits für eine Verstetigung der gemeinsamen Schuldenaufnahme positioniert hat.“