Die Bundesnetzagentur geht viele Kompromisse bei der 5G-Vergabe ein

Kommentar

Als Standort für Investitionen in digitale Geschäftsmodelle ist Deutschland international vergleichsweise abgeschlagen.

Der Beirat der Bundesnetzagentur hat den vorgeschlagenen Auktionsregeln für die Vergabe der 5G-Frequenzen im Frühjahr 2019 zugestimmt. Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, und Vorsitzender der Monopolkommission, nimmt Stellung zu den endgültigen Bedingungen, zu denen die Frequenzen vergeben werden.

„Diese Vergabe stellt die Weichen für den Mobilfunkmarkt und darüber hinaus für die Digitalisierung der deutschen Volkswirtschaft im nächsten Jahrzehnt. Verbunden mit der Vergabe ist die Auflage an die etablierten Netzbetreiber, nicht weniger als 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Downlink zu versorgen, sowie an fahrgaststarken Bahnstrecken mindestens 100 Mbit/s bereitzustellen. Die Verpflichtung, Bundesautobahnen und Bundesstraßen bis Ende 2022 vollständig mit 100 Mbit/s zu versorgen, ist an bestimmte Frequenzblöcke geknüpft. Diese Auflagen stellen einen guten Kompromiss dar. Von den teilweise geforderten sehr hohen Auflagen, die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der ausbauenden Unternehmen dargestellt hätten, wurde richtigerweise abgesehen.

Vergaberegeln zur Wettbewerbsförderung sind noch ausbaufähig

Schlechter schneiden die Vergaberegeln hinsichtlich der Förderung des Wettbewerbs im Mobilfunkmarkt ab. Zwar ist die Versorgungsauflage für Neueinsteiger geringer – diese müssen lediglich 25 Prozent der Haushalte innerhalb von drei Jahren und 50 Prozent der Haushalte innerhalb von fünf Jahren versorgen –, allerdings können neue Wettbewerber nicht ohne weiteres auf das Netz der etablierten Betreiber zugreifen. Für eine solche Auflage stehen rechtliche Hürden entgegen, so dass die Bundesnetzagentur für Verhandlungslösungen zwischen einem Neueinsteiger und den etablierten Netzbetreibern plädiert. Ob dies ausreichen wird, um den Einstieg attraktiv zu machen, ist jedoch fraglich.
 
Auch die Dienstanbieter sollen über Verhandlungen Zugang zum Netz bekommen, mit einer ‚Schiedsrichterrolle‘ der Bundesnetzagentur, die darauf achtet, dass die Verhandlungen diskriminierungsfrei stattfinden. Hier muss sich zeigen, ob es zukünftig nicht doch notwendig wird, auf eine regulatorisch auferlegte Zugangsverpflichtung zurückzugreifen.
 
Ein Teil der Frequenzen soll für lokale Anwendungen, wie Industrie 4.0 oder Smart City, genutzt und in einem gesonderten Verfahren an interessierte Unternehmen zugeteilt, aber nicht versteigert werden. Wenn Unternehmen vor Ort mehr mit diesen Frequenzen anfangen können als Mobilfunkanbieter, sollten sie diese auch bekommen. Um dies herauszufinden, hätten die regionalen Frequenzen allerdings auch in einer Auktion vergeben werden müssen.“