„Die EU-Kommission tut gut daran, die WTO-Genehmigung für Strafzölle gegen die USA jetzt nicht umzusetzen“
KommentarZEW-Ökonom Friedrich Heinemann zur Entscheidung der WTO-Schlichter
Schlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben entschieden, dass die Europäische Union Strafzölle gegen die USA verhängen darf. Diese hatten dem Flugzeugbauer Boeing rechtswidrig Staatshilfen gewährt. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft" am ZEW Mannheim, nimmt dazu Stellung.
„Die EU-Kommission tut gut daran, die WTO-Genehmigung für Strafzölle gegen die USA jetzt nicht umzusetzen. Am 3. November werden die Karten für die US-Handelspolitik neu gemischt. Auch ein möglicher US-Präsident Joe Biden wird die USA nicht an die Spitze der Freihandels-Befürworter führen. Aber er dürfte zugänglicher für Kompromisse und multilaterale Lösungen sein als Donald Trump. Neue europäische Nadelstiche durch symbolträchtige Strafzölle gegen die USA würden nur die Öffentlichkeit gegen Europa aufbringen und auch Bidens Spielraum für eine Liberalisierung des Handels einengen.
Zudem müssten europäische Verbraucher einen Teil der Kosten tragen, wenn US-Ketchup oder Spielekonsolen mit EU-Zöllen belastet werden. Der WTO-Spruch hilft der EU deshalb am meisten, wenn sie ihn als Unterpfand für die kommenden Verhandlungen betrachtet, aber nicht anwendet.“