Dienstleister der Informationsgesellschaft: Überstunden und Kurzarbeit beliebt zur Anpassung an Nachfrageschwankungen
ForschungAuf konjunkturelle und saisonale Nachfrageschwankungen reagieren die Dienstleister der Informationsgesellschaft überwiegend in Form von Überstunden und Kurzarbeit. Sowohl in der theoretischen Beurteilung als auch in der tatsächlichen Nutzung rangiert dieses Instrument unter 15 möglichen Maßnahmen, mit denen auf Nachfrageschwankungen reagiert werden kann, an erster Stelle.
Im Branchendurchschnitt halten etwa 60 Prozent der Dienstleister der Informationsgesellschaft Überstunden und Kurzarbeit prinzipiell für gut geeignet, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren, und etwa 50 Prozent der Unternehmen setzen Überstunden und Kurzarbeit auch häufig ein. Am weitesten verbreitet ist diese Maßnahme bei Architekten, Werbeagenturen und technischen Beratern und Planern.
Dies ist Ergebnis einer Konjunkturumfrage bei Dienstleistern der Informationsgesellschaft, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Vereine Creditreform, Neuss, im November und Dezember 2003 durchgeführt hat. An der Umfrage beteiligten sich rund 1.000 Unternehmen. Der Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft setzt sich zusammen aus Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT-) Dienstleistern (Unternehmen der Branchen EDV-Dienste und -Vermietung, IKT-Fachhandel sowie Telekommunikationsdienste) und wissensintensiven Dienstleistern (Unternehmen der Branchen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architekturbüros, technische Beratung und Planung, Forschung- und Entwicklung sowie Werbung).
Um ausgeprägten Nachfrageschwankungen zu begegnen, benötigen Dienstleister flexible Arbeitsformen, die dazu geeignet sind, in Hochkonjunkturphasen ihre Leistung auzuweiten, die aber gleichzeitig erlauben, in schlechteren Zeiten die Leistung und damit die Betriebskosten zurückzufahren. Befristete Arbeitsverhältnisse rangieren nach Überstunden und Kurzarbeit an zweiter Stelle in der prinzipiellen Beurteilung der möglichen Anpassungsmaßnahmen. Bei der tatsächlichen Nutzung liegt diese Maßnahme auf Rang 3, knapp hinter der Vergabe von Unteraufträgen an Drittfirmen. Besonders häufig vereinbaren Unternehmen in der Forschung und Entwicklung und technischen Beratung und Planung befristete Arbeitsverträge. Die Vergabe von Unteraufträgen an Drittfirmen ist bei Werbeagenturen, technischen Beratern und Planern und Telekommunikationsdienstleistern weit verbreitet.
Von den genannten Maßnahmen, mit denen Unternehmen auf Nachfrageschwankungen reagieren können, halten die Dienstleister der Informationsgesellschaft die Beschäftigung geringfügig entlohnter Mitarbeiter (325 Euro-Jobs) für am wenigsten geeignet. Auch in der Nutzung rangiert diese Maßnahme auf dem letzten Platz. Dies ist möglicherweise auf Kündigungsschutzregelungen zurückzuführen, sodass dieses Instrument mit einer Lockerung der Kündigungsbestimmungen beliebter werden könnte.
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Dr. Margit Vanberg, E-Mail: vanberg@zew.de