Hongkong und Singapur für deutsche Investoren steuerlich am attraktivsten - hohes Steuerbelastungsgefälle im asiatisch-pazifischen Raum

Forschung

Hongkong und Singapur sind für deutsche Investoren aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv. Auf ausländische Direktinvestitionen zahlen sie in diesen Ländern eine effektive Steuerbelastung von lediglich 11,8 Prozent in Hongkong und 17,3 Prozent in Singapur. Im Durchschnitt werden Investitionen eines deutschen Investors im asiatisch-pazifischen Raum, Indien und Russland jedoch höher belastet als Investitionen in Deutschland. Dies zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie von PricewaterhouseCoopers (PwC), Universität Mannheim, dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der University of Oxford. Sie untersucht die Steuerbelastung deutscher und US-amerikanischer Direktinvestitionen im asiatisch-pazifischen Raum, Indien und Russland.

Die Untersuchung umfasst Australien, China, Hongkong, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Malaysia, die Philippinen, Russland, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand und Vietnam. Ein Vergleich der Steuersysteme zeigt, dass sich die betrachteten Länder insbesondere in der Höhe des tariflichen Gewinnsteuersatzes unterscheiden. Die Spannweite der Gewinnsteuersätze reicht von 16,5 Prozent in Hongkong bis 45,2 Prozent auf ausgeschüttete Gewinne in Indien. Aber auch die Gewinnermittlungsvorschriften und die erhobenen Steuerarten beinhalten länderspezifische Besonderheiten. Hervorzuheben ist beispielsweise die Gewährung einer Sofortabschreibung in Hongkong oder die Erhebung substantieller Vermögensteuern in Japan, den Philippinen und Russland. Aus Sicht ausländischer Investoren nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus eine mögliche Zusatzbelastung der Investitionsrückflüsse durch Quellensteuern. Diese fällt aus Sicht eines deutschen Investors auf Dividenden aus Taiwan, Australien und Kambodscha besonders hoch aus.

Die Analyse der Studie geht jedoch über eine Zusammenstellung und Beschreibung wesentlicher Regelungen der Unternehmensbesteuerung in den betrachteten Standorten hinaus. So wird in einem zweiten Schritt die Belastungswirkung der genannten Regelungen umfassend quantifiziert. Die Berechnung der effektiven Steuerbelastung beruht dabei auf dem international anerkannten Ansatz der Ökonomen Devereux und Griffith. Diese Methodik erlaubt es, die wichtigsten Regelungen eines Steuersystems auf eine aussagefähige Maßgröße zu verdichten. Für Steuerbelastungsvergleiche in der EU ist die Methodik bereits etabliert und wird nun zum ersten Mal für den asiatisch-pazifischen Raum, Indien und Russland verwendet.

Mit Effektivbelastungen von 11,8 Prozent und 17,3 Prozent auf Investitionen eines deutschen Investors zeichnen sich Hongkong und Singapur als steuerlich besonders attraktive Standorte aus. Im Durchschnitt übersteigt die Effektivsteuerbelastung einer deutschen Investition in die betrachteten Länder mit 31 Prozent jedoch die Belastung einer Inlandsinvestition in Deutschland (28,1 Prozent). Nur in sechs der fünfzehn untersuchten Standorte unterschreitet die Effektivsteuerbelastung das Steuerniveau der deutschen Inlandsinvestition. Insbesondere die Höhe länderspezifischer Quellensteuersätze führt dazu, dass einige Standorte an Attraktivität einbüßen. Durch eine verstärkte Selbstfinanzierung auf Ebene der Tochtergesellschaft kann die Zusatzbelastung durch Quellensteuern jedoch zeitlich verzögert und die Effektivbelastung gesenkt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Reduktion der Quellensteuerbelastung bietet die Einschaltung einer Holding-Gesellschaft. Aus Sicht des deutschen Investors bieten sich Hongkong, Malaysia, Russland und Singapur als Holding-Standorte an.

Die Mehrheit der betrachteten Standorte im asiatisch-pazifischen Raum, Indien und Russland gewähren zahlreiche Steueranreize für Investitionen in bestimmten Branchen und Regionen. Die Ausgestaltung der Steueranreize und die zu erfüllenden Voraussetzungen sind vielfältig. In vielen Fällen sinkt die Effektivsteuerbelastung durch die Inanspruchnahme einer solchen Vergünstigung jedoch substantiell.

Vor dem Hintergrund des internationalen Steuerwettbewerbs und des Bestrebens der Regierungen vieler Länder durch attraktive steuerliche Rahmenbedingungen ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, untersucht die Studie abschließend den Zusammenhang zwischen Steuerbelastungsunterschieden und dem Umfang der Investitionsströme in die jeweiligen Länder. Die Ergebnisse zeigen insbesondere, dass ausländische Direktinvestitionen in Branchen, in denen steuerliche Anreize gewährt werden, um 28 Prozent höher ausfallen.

Die vollständige Studie ist als Buch erhältlich:
Endres, D., Fuest, C., Spengel, C. (Hrsg.): Company Taxation in the Asia-Pacific Region, India, and Russia, 1. Auflage, Springer, Heidelberg 2010.

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Katharina Finke, Telefon: 0621/1235-397, E-Mail: finke@zew.de