„Keine Abschaffung der Schuldenbremse politisch gewünscht, aber zusätzlicher Investitionsspielraum“
KommentarZEW-Ökonom Sebastian Blesse zur Debatte um die Schuldenbremse
Aufgrund der Corona-Krise ist erneut eine Debatte um die Schuldenbremse entbrannt. Erste Vorschläge aus der Politik laufen auf eine Grundgesetzänderung hinaus, die der öffentlichen Hand eine höhere Kreditaufnahme ermöglichen soll. Dr. Sebastian Blesse, Wissenschaftler im Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim, nimmt dazu Stellung.
„Die öffentlichen Haushalte sind angesichts des tiefen wirtschaftlichen Einbruchs im vergangenen Jahr und der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin stark belastet. Daher werden vermehrt Stimmen laut, die grundgesetzliche Schuldenbremse zu lockern oder sogar aus dem Grundgesetz zu streichen. Zweifellos ist es weder für den Bund noch die Länder bis auf weiteres möglich, ohne Neuverschuldung auszukommen. Zu Recht nutzen die Bundesregierung und die Bundesländer Ausnahmetatbestände der Schuldenregel für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, um die krisenbedingten Mehrausgaben zu stemmen. Dass sich der Bund hier haushälterisch aus dem Fenster lehnt, ist legitim. Die bestehende Schuldenbremse verpflichtet Politiker/innen jedoch zu einer späteren Tilgung. Diese gesunde Portion Disziplin für langfristig stabile Haushalte fiele durch das Streichen der Schuldenregel aus dem Grundgesetz weg.
Unabhängig von aktuellen Meinungsbildern ist eine Änderung oder gar Abschaffung der Schuldengrenze nur mit verfassungsändernden Mehrheit möglich. Ob diese politischen Mehrheiten möglich sind, ist unklar. Hier ist ein Blick auf aktuelle Erhebungen zu dieser Frage in den Länderparlamenten hilfreich. Die Unterstützung der Schuldenbremse seitens der Landespolitik ist in der Pandemie ungebrochen: Die Abgeordneten in den Ländern halten an der Schuldenbremse fest, auch nach der Krise. Das zeigen aktuelle Ergebnisse einer ZEW-Umfrage. Eine Mehrheit von 68 Prozent aller befragten Landespolitiker befürwortet nach Krisenende eine Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt. Das ist ein bemerkenswertes Resultat. Es belegt, dass die Schuldenbremse grundsätzlich in den Bundesländern einen großen Rückhalt genießt. Trotz dieses großen Zuspruchs sehen die Landespolitiker/innen im Zuge der Corona-Krise allerdings Bedarf, die bisherige Ausgestaltung der Schuldenregel anzupassen.
Eine Mehrheit von mehr als 56 Prozent der befragten Landtagsabgeordneten spricht sich für eine Investitionsklausel aus. Diese würde zum Beispiel zusätzliche schuldenfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur erlauben. Eine solche Ausnahme könnte einen langfristigen Kompromiss zwischen viel diskutierten Investitionserfordernissen in Straßen und digitale Infrastruktur und dem berechtigtem Anspruch deutscher Finanzpolitik an langfristig ausgeglichene öffentliche Haushalte darstellen. Dafür braucht es jedoch auch in Krisenzeiten keine Abschaffung der Schuldenbremse, sondern lediglich eine Diskussion um eine mögliche Neuadjustierung der grundgesetzlichen Defizitgrenze.“