Kommentar von Prof. Dr. Michael Schröder, ZEW, zu den aktuell von der EU geplanten Maßnahmen zur Regulierung von Ratingagenturen

Forschung

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche dem Europäischen Parlament ihre Vorschläge zur Regulierung der Ratingagenturen vorgestellt. Insgesamt stellen diese Vorschläge einen großen Schritt in Richtung einer wirksamen Regulierung von Ratingagenturen dar und tragen zur Lösung zentraler Probleme bei. So ist die angestrebte Verminderung der Bedeutung von externen Ratings für Banken und andere institutionelle Investoren ein sehr sinnvoller Ansatz. Es ist zu hoffen, dass die entsprechenden Regeln (z.B. von Basel III und Solvency II) noch entsprechend angepasst werden und die Investoren damit eine größere Eigenverantwortung bei der Beurteilung von Ausfallsrisiken erhalten. Auch die Herstellung größerer Transparenz bei Länderratings ist ein nützlicher Vorschlag. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Einführung einer Haftung von Ratingagenturen letztlich nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in der Praxis angewendet werden wird. Hier sind Zweifel angebracht.

Erfreulicherweise wurde die Absicht, die Veröffentlichung von Länderratings zeitweise auszusetzen, nicht umgesetzt. Ein solches Verbot hätte die Informationsbasis von Investoren deutlich verschlechtert und  die Fähigkeit des Kapitalmarktes, hochverschuldete Staaten zu disziplinieren, einschränkt.

Die European Securities and Markets Authority (ESMA) soll nach der Vorstellung der EU-Kommission unter anderem als Grundlage für die Ratings der Agenturen einheitliche Bewertungsskalen erarbeiten. Dies würde den Vergleich von Ratings erleichtern. Allerdings ist hierbei von großer Bedeutung, von Anfang an den Erfordernissen für die nachträgliche Überprüfung der Güte der Ratings Rechnung zu tragen. Hilfreich wäre beispielsweise, die Ratingagenturen dazu zu verpflichten, durch die Angabe von Ausfallwahrscheinlichkeiten ihre Ratingaussagen zu konkretisieren.

Das Problem, dass Ratingagenturen aufgrund ihrer Bezahlung durch die Emittenten von Finanzprodukten Anreize haben könnten, ganz im Sinne des Emittenten, zu positive Ratings für solche Finanzprodukte abzugeben, um Folgeaufträge wahrscheinlicher zu machen, wird in den von der Kommission eingebrachten Vorschlägen nicht direkt angegangen. Der Vorschlag, ein Rotationsverfahren einzuführen, bei dem die Emittenten alle drei Jahre eine neue Ratingagentur beauftragen müssen, dürfte zwar das Oligopol der drei großen Ratingagenturen aufbrechen und auch kleinere Agenturen häufiger ins Spiel bringen. Ob allerdings die grundsätzlichen Fehlanreize, die durch das Bezahlsystem ausgelöst werden, dadurch wirklich vermindert werden, darf bezweifelt werden.

Für Rückfragen zum Inhalt

Prof. Dr. Michael Schröder, Telefon 0621/1235-140, E-Mail schroeder@zew.de