Kronzeugenprogramme sind effektive Instrumente im Kampf gegen Kartelle
ForschungKronzeugenprogramme sind in vielen Industriestaaten zu einem unverzichtbaren Instrument zur Aufdeckung von Kartellen geworden. Unternehmen, die in ein Kartell verstrickt sind, profitieren folgendermaßen davon: Sie können als aktive Kronzeugen drohende Geldbußen schmälern oder sogar komplett vermeiden – je nach Qualität und Neuigkeitswert des Beweismaterials. Unternehmen können also Anreize haben, sich der Europäischen Kommission als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen, wie etwa im aktuellen Kartellverdachtsfall in der deutschen Automobilindustrie. Eine empirische Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, zeigt, worin sich die Teilnehmer am Kronzeugenprogramm von anderen Unternehmen unterscheiden, die von der EU-Kommission wegen eines Kartellverstoßes mit einer Geldbuße belegt wurden.
Die empirische Analyse des ZEW stützt sich auf 76 Entscheidungen der EU-Kommission zu Kartellvergehen in den Jahren 2000 bis 2011. 442 Unternehmen und gegebenenfalls gemeinsam mithaftende Tochterfirmen waren davon betroffen. Die Wissenschaftler haben untersucht, worin sich Unternehmen mit vollständigem Bußgelderlass von anderen Unternehmen unterscheiden, die von der EU-Kommission mit einem Bußgeld belegt wurden.
„Der Zusammenbruch eines Kartells beziehungsweise das Ausscheren eines Mitglieds aus der illegalen Vereinbarung sind Ergebnisse von heterogenen Einzelentscheidungen“, sagt Prof. Dr. Kai Hüschelrath, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe „Wettbewerb und Regulierung“ sowie Mitautor der Studie. „Unsere Analyse zeigt, dass Wiederholungstäter vor Einführung des revidierten Kronzeugenprogramms erst ab einer bestimmten Höhe des vorherigen Bußgeldes mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu Kronzeugen wurden.“
Nach der Überarbeitung des Kronzeugenprogramms im Jahr 2002 durch die EU-Kommission wurden Wiederholungstäter insgesamt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zu Kronzeugen. „Je höher der Grundbetrag der Geldbuße gegen ein Kartellmitglied, desto eher trat dieses Unternehmen als Kronzeuge gegen seine ehemaligen Komplizen auf“, erklärt Hüschelrath.
Ebenso gibt es einen positiven Zusammenhang zwischen Kronzeugenstatus und dem Multinationalitätsgrad der Unternehmensgruppe sowie der Größe ihres Marktanteils für das Kartellprodukt. „Mit anderen Worten: Wenn ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen in mehreren Ländern aktiv ist und eine ohnehin starke Position im Markt hat, dann wird dieses Unternehmen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit zum Kronzeugen“, so Hüschelrath.
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Prof. Dr. Kai Hüschelrath, Telefon 0621/1235-384, E-Mail kai.hueschelrath@zew.de