Lebensarbeitszeitmodelle bei Dienstleistern der Informationsgesellschaft wenig verbreitet

Forschung

Die Unternehmen des Wirtschaftszweigs Dienstleister der Informationsgesellschaft bewerten Lebensarbeitszeitmodelle und Zeitsparkonten in der Theorie positiv. Tatsächlich eingeführt haben diese Maßnahmen der Arbeitsflexibilisierung, die auch bei Arbeitnehmern beliebt sind, indes nur wenige Unternehmen.

Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie Architekten sind im Wirtschaftszweig mit Abstand Vorreiter bei der Nutzung von Lebensarbeitszeitmodellen. Hier erwirtschaften die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Arbeitszeitregelungen mit Zeitsparkonten anbieten, mehr als 40 Prozent des Umsatzes. Im gesamten Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft beträgt der entsprechende Umsatzanteil nur knapp 15 Prozent.

Dies ist Ergebnis einer Konjunkturumfrage bei Dienstleistern der Informationsgesellschaft, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Vereine Creditreform, Neuss, im November und Dezember 2002 durchgeführt hat. An der Umfrage beteiligten sich rund 1.200 Unternehmen. Der Wirtschaftszweig Dienstleister der Informationsgesellschaft setzt sich zusammen aus Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT-) Dienstleistern (Unternehmen der Branchen EDV-Dienste und -Vermietung, IKT-Fachhandel sowie Telekommunikationsdienste) und wissensintensiven Dienstleistern (Unternehmen der Branchen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architekturbüros, technische Beratung und Planung, Forschung und Entwicklung sowie Werbung).

Um ausgeprägten Nachfrageschwankungen zu begegnen, benötigen Dienstleister flexible Arbeitsformen. Diese müssen geeignet sein, in Hochkonjunkturphasen die Leistung auzuweiten, und müssen auch die Möglichkeit bieten, in schlechteren Zeiten die Leistung und die Betriebskosten zurückzufahren. Unter einer Auswahl von 15 Maßnahmen der Arbeitsflexibilisierung halten die Dienstleister der Informationsgesellschaft Überstunden und Kurzarbeit sowie die Vergabe von befristeten Arbeitsverträgen für diesen Zweck besonders gut geeignet. Ähnlich hoch bewerten die Unternehmen auch die Möglichkeit der Personalentlassung und der Weiterbildung der Mitarbeiter zum flexibleren Einsatz im Unternehmen. Die Einstellung von geringfügig Beschäftigten ist in den Augen der Unternehmen hingegen nur schlecht geeignet, um Nachfrageschwankungen flexibel auszugleichen.

Insbesondere bei der Vergabe von Teilzeitverträgen und beim Angebot von Lebensarbeitszeitkonten klaffen die theoretische Beurteilung durch die Unternehmen und die tatsächliche Nutzung weit auseinander. So rangieren diese Maßnahmen in der theoretischen Beurteilung auf höheren Plätzen als in der Rangfolge der tatsächlich umgesetzten Maßnahmen.

Ansprechpartner

Dr. Margit Vanberg, E-Mail: vanberg@zew.de