Steuerstandort Deutschland mittlerweile Schlusslicht für digitale Geschäftsmodelle
ForschungWährend die Steuerreform in den USA unter Präsident Donald Trump den globalen Steuerwettbewerb intensiviert und andere europäische Staaten Regime zur Förderung von Investitionen in innovative Geschäftsmodelle ausweiten, stagniert das deutsche Steuersystem auf einem hohen Belastungsniveau. Damit rangiert die Bundesrepublik als Standort für Investitionen in digitale Geschäftsmodelle mittlerweile auf dem letzten Platz im internationalen Vergleich. Zu diesem zentralen Befund kommt die Studie „Steuerliche Standortattraktivität digitaler Geschäftsmodelle. Steuerlicher Digitalisierungsindex 2018“, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, gemeinsam mit der Universität Mannheim und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) nun zum zweiten Mal erarbeitet hat.
Das Ergebnis der Studie ist aus deutscher Sicht ernüchternd: Von den 33 untersuchten Ländern schneidet Deutschland mit einem effektiven Durchschnittsteuersatz für digitalisierte Unternehmen von 22,2 Prozent am schlechtesten ab und liegt damit knapp hinter den USA (22 Prozent) – zum Vergleich: Der effektive Durchschnittsteuersatz aller betrachteten Ländern liegt bei rund 8,8 Prozent. Die ersten fünf Plätze belegen Italien (minus 33,2 Prozent), Irland (minus 3,4 Prozent), Ungarn (minus 0,5 Prozent), Litauen (minus 0,05 Prozent) und Lettland (0,1 Prozent).
„Deutschland steht mittlerweile unter massivem steuerlichen Druck, um Investitionen in digitale Geschäftsmodelle nicht weiter zu behindern. In diesem Bereich geht es in erster Linie um die Schaffung von Arbeitsplätzen“, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW-Forschungsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim und einer der Autoren/-innen der Studie.
Im Steuerlichen Digitalisierungsindex 2018 werden relevante steuerliche Standortfaktoren für Investitionen in digitale Geschäftsmodelle im Vergleich für die 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Kanada (Rang 23), die USA (Rang 32), Japan (Rang 31), Norwegen (Rang 13) und die Schweiz (Rang 26) analysiert. Die Recherche sowie deskriptive Aufbereitung umfassen unter anderem Steuersätze, Abschreibungsregeln für IT-Software und Hardware, oder Präferenzregime für Erträge aus Forschung und Entwicklung sowie Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Diese Faktoren fließen in die Berechnung der Kapitalkosten und effektiven Durchschnittssteuersätze für Investitionen ein. Daraus resultieren effektive Durchschnittssteuersätze in den betrachteten Ländern zwischen minus 33,2 Prozent (Italien) bis 22,2 Prozent (Deutschland).
Die zentrale Erkenntnis aus der diesjährigen Neuauflage der Studie lässt sich am Gesamtranking im Vergleich zum Vorjahr ablesen: Im internationalen Durchschnitt sinken sowohl die Kapitalkosten als auch die effektiven Durchschnittssteuersätze weiter. Getrieben wird diese Entwicklung von der Ausweitung der steuerlichen Förderung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie zum Beispiel in den Niederlanden (Rang 15), sowie neuen Sonderabschreibungen in Höhe von 250 Prozent für Investitionen in IT-Infrastruktur und Senkung der Körperschaftsteuersätze wie in Italien.
Bei steuerlicher Forschungsförderung hinkt Deutschland hinterher
„Deutschland ist mittlerweile Schlusslicht in steuerlicher Hinsicht, auch für digitale Geschäftsmodelle. Die USA haben sich nicht zuletzt durch die drastische Senkung der Belastung von Unternehmensgewinnen und der bevorzugten Besteuerung von Auslandsgewinnen im Kampf um die Ansiedlung digitaler Unternehmen verbessert und liegen damit noch vor Deutschland“, erklärt Christoph Spengel.
Die Studie zeigt weiter, dass insbesondere im europäischen Kontext die steuerliche Forschungsförderung ein zunehmend verbreitetes Mittel ist, um für Investitionen in Innovation Anreize zu setzen. „In Deutschland existiert diese Form der Forschungsförderung praktisch noch nicht, was im internationalen Vergleich durchaus Nachteile mit sich bringt“, erklärt Spengel. Denn: Digitale Geschäftsmodelle profitieren immer dann von steuerlicher Forschungsförderung, wenn die dazugehörigen Regeln breit gefasst sind und nicht nur klassische Labortätigkeiten oder patentierbare Wirtschaftsgüter umfassen. So fördert die Steuergutschrift etwa in Belgien (Rang 21) oder der zusätzliche steuerliche Abzug in Kroatien (Rang 6) neben der Softwareentwicklung und -nutzung auch Aktivitäten im Zusammenhang mit der digitalen Prozessentwicklung und -optimierung.
Weiterhin profitieren insbesondere plattform-basierte digitale Geschäftsmodelle von steuerlichen Sonderregimen, da hierbei Softwareentwicklung ein Haupttätigkeitsfeld ist. „Diese Geschäftsmodelle sind besonders flexibel, nicht an physische Standortfaktoren gebunden und können somit das internationale Steuergefälle optimal ausnutzen“, sagt Spengel. Schließlich hat die Steuerreform Anfang 2018 in den USA zu einer enormen steuerlichen Entlastung für dort getätigte Investitionen in digitale Geschäftsmodelle geführt. Dies stellt einen Wettbewerbsvorteil für dort ansässige Unternehmen da und verschärft den globalen Wettbewerb um zukünftige Investitionen.
„Aus Sicht der Praxis ist festzustellen, dass die Zahl der Unternehmen, die sich auf einen digitalen Innovationspfad begeben haben, mittlerweile Legion ist. Diese Welle ist längst in ‚Brick-and-Mortar‘ angekommen, und in einigen Jahren werden alle Unternehmen mehr oder weniger digital sein. Wenn sich hierbei Fragen zur internationalen Standortwahl stellen, muss der Steuerberater auf die massiven internationalen Belastungsunterschiede bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle hinweisen“ sagt Dr. Frank Schmidt, Tax Partner bei PwC in Frankfurt.