Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs ist ein Irrweg

Forschung

Eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer mit langen Beschäftigungsdauern ist nicht ratsam.

Empirische Untersuchungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zur Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs auf 32 Monate in den 1980er Jahren zeigen, dass durch eine solche Verlängerung des Bezugs von Arbeitslosengeld lediglich die Frühverrentung älterer Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit erleichtert wird. Daher ist zu befürchten, dass diese teure Maßnahme die Arbeitslosenquote insbesondere älterer Arbeitnehmer in die Höhe treiben wird.

Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs für Personen mit langer Betriebszugehörigkeitsdauer hat auch verteilungspolitische Implikationen. Bei Arbeitnehmern über 45 Jahren, die noch zu jung für die diversen Frühverrentungskanäle sind, lässt sich feststellen: In der Regel profitieren von einer Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs Besserverdienende, die hohe Arbeitslosengeldansprüche besitzen. Bei Geringverdienern wirkt sich eine Verlängerung der Bezugsdauer ihres geringen Arbeitslosengelds nicht auf ihr Portemonnaie aus - was sie an Arbeitslosengeld mehr bekommen wird ihnen in der Regel von der Sozialhilfe wieder abgezogen, sodass sich ihr verfügbares Einkommen nicht ändert.

Die Ergebnisse der ZEW-Studien legen daher nahe, den eingeschlagenen Weg einer Verkürzung der maximalen Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld beizubehalten. Diese sollte - unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit - zwölf Monate nicht überschreiten.

Die ZEW-Studien zum Download

Dossier zur Frühverrentung
ZEW Discussion Paper No 04-24
ZEW Discussion Paper No. 04-63

ZEW Discussion Paper No. 05-29

Ansprechpartner

Dr. Ralf Wilke, Telefon: 0621/1235-131, E-Mail: wilke@zew.de

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