ZEW-Ökonom Sebastian Rausch zum Bundesklimaschutzgesetz
KommentarDer Deutsche Bundestag berät am Donnerstag, den 10. Juni, eine Anpassung des Bundesklimaschutzgesetzes. Die Änderung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden. Prof. Dr. Sebastian Rausch, Leiter des Forschungsbereichs „Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement“ am ZEW Mannheim, nimmt dazu Stellung.
„Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf trägt die Bundesregierung der Mahnung aus Karlsruhe Rechnung. Die verschärften Emissionsziele, eine tatsächliche Umsetzung vorausgesetzt, bringen die deutsche Volkswirtschaft der Klimaneutralität einen deutlichen Schritt näher. Zwar beinhaltet der Gesetzesentwurf Minderungsziele für die Jahre 2030 bis 2040, doch will die Bundesregierung erst 2024 erklären, welche Sektoren wie viel Last tragen müssen. Die Marktakteure sollten deutlich früher erfahren, welche Emissionseinsparungen in der Folgedekade auf sie zu kommen, um diese bei anstehenden Investitionsentscheidungen bereits berücksichtigen zu können. Nur so kann das Klimaschutzgesetz die nötige Anreizwirkung entfalten.“