ZEW-Präsident Achim Wambach fordert Regeln für marktmächtige Plattformen

Kommentar

Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 befürwortet Neuordnung der Digitalwirtschaft

Prof. Achim Wambach, PhD, Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim.

Der Präsident des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim und Ko-Vorsitzende der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzten Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0, Prof. Achim Wambach, PhD, spricht sich für klare Regelungen mit Blick auf digitale Plattformen aus, die den Markt beherrschen. Das geht aus dem Abschlussbericht hervor, den die Expertenkommission Wettbewerbsrecht 4.0 heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier übergeben hat.

„Wir brauchen Regeln für marktmächtige Plattformen. Selbstbegünstigung sollte für solche Plattformen verboten werden. Diese Plattformen sollten außerdem verpflichtet werden, Nutzer- und Nutzungsdaten in Echtzeit und in einem interoperablen Datenformat zur Portabilität bereit zu stellen“, sagt Prof. Achim Wambach, Ph.D.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im September 2018 mit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 ein unabhängiges zwölfköpfiges Gremium von Experten und Expertinnen damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts vorzulegen. Nach Auffassung der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 müssen die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten/-innen über ihre eigenen Daten verbessert, klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt, die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die Kommission 22 konkrete Empfehlungen mit Blick auf Plattformen, Datenzugang und digitale Ökosysteme ausgearbeitet und heute dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt.

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