ZEW-Präsident Achim Wambach zur Monopol-Klage gegen Facebook
Kommentar„Urteil ist ein Rückschlag für die amerikanischen Behörden"
Ein US-Gericht hat die Klagen gegen Facebook abgewiesen. Die Federal Trade Commission sowie 40 Bundesstaaten hatten Facebook vorgeworfen, Monopolist im Markt für Soziale Netzwerke zu sein, und wollten durchsetzen, dass der Facebook-Konzern die Bild- und Video-Plattform Instagram und den Messenger-Dienstes WhatsApp verkauft. Prof. Achim Wambach, Ph.D., Präsident des ZEW Mannheim und Mitglied der Monopolkommission, äußert sich wie folgt:
„Dieses Urteil ist ein Rückschlag für die amerikanischen Behörden. Die Kritik des Gerichts, die Behörden hätten nicht belegt, dass Facebook ein Monopol im Markt für soziale Netzwerke habe, wirft zum einen ein ungünstiges Licht auf die Vorbereitung dieser Klage. Sie zeigt aber auch, wie schwer es ist, in der digitalen Welt zur Bestimmung von Marktmacht die Märkte sauber voneinander abzugrenzen.
Die Europäische Union ist daher mit ihrem Vorschlag zu einem Digital Marktes Act (DMA) einen eigenen Weg gegangen. Der Adressat des DMA sind sogenannte Gatekeeper, die über qualitative Kriterien, wie eine bestimmte Nutzerzahl, definiert sind. Damit entfällt die Notwendigkeit, eine marktbeherrschende Stellung nachweisen zu müssen. Diesen Gatekeepern werden Verhaltenspflichten wie eine bessere Datenportabilität, die Erleichterung der Interoperabilität, sowie ein Verbot der Selbstbevorzugung aufgelegt. Dieser Weg der Regulierung der großen Digitalunternehmen ist auch Konsequenz davon, dass sich die Wettbewerbsverfahren gegen die großen Plattformen in Europa sehr lange hinziehen und nur eingeschränkt erfolgreich sind. Diese Erfahrung machen jetzt auch die amerikanischen Behörden.“