ZEW-Präsident Franz kritisiert Fondsmodell zur Umgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung
KommentarMittlerweile zeichnen sich erste Konturen einer Umgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ab, wie sie die Bundesregierung dem Vernehmen nach anstrebt. Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz, sieht in der Umgestaltung in ein Fondsmodell kein tragfähiges Konzept zur Reform der GKV.
In groben Zügen soll das in der Diskussion befindliche Modell eine "Gesundheitsfonds" folgendermaßen funktionieren. Die Beiträge zur GKV sollen nach derzeitigem Informationsstand nicht mehr wie bisher direkt an die einzelnen Krankenversicherungen überwiesen, sondern an einen Fonds, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten aller Versicherten eine einheitliche Pauschale je Versicherten in Höhe von monatlich 150 bis 170 Euro an jede Gesetzliche Krankenkasse auszahlt. Ob der Fonds zusätzlich durch Steuergelder gespeist wird und inwieweit die Versicherten der Privaten Krankenversicherung ebenfalls Zahlungen an diesen Fonds leisten müssen ("Solidarbeitrag"), ist derzeit offen.
Erfolgreich wirtschaftende Kassen können einen Teil der Beiträge an ihre Versicherten zurückzahlen oder zusätzliche Leistungen anbieten, während andere Kassen, deren Ausgaben die Zuweisungen aus dem Fonds übersteigen, von ihren Versicherten einen zusätzlichen Pauschalbeitrag erheben. Mit anderen Worten, dieser Fonds besitzt den Charakter eines "Gesundheitsguthabens". Jeder Versicherte kann sich daraus bestimmte Gesundheitsleistungen kaufen, die individuelle Entscheidungsautonomie erhalte - so die Befürworter der Fondslösung - ein größeres Gewicht.
Selbst dies einmal unterstellt, erhebt sich die Frage, so Professor Franz, wieso diese "Gesundheitsguthaben" erst bei dem Fonds geparkt werden müssen, anstatt dass die Versicherten die gleichen Mittel nicht unmittelbar zum Kauf von Gesundheitsleistungen bei einer Krankenkasse ihrer Wahl verwenden. Prinzipiell mag der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch die Fondslösung etwas gestärkt werden - je nachdem, welcher Anteil den erhobenen oder ausgezahlten Pauschalen zukommt. Aber ein weit besserer Ansatz bestünde in der Finanzierung der GKV durch individuelle, möglichst risikoäquivalente Gesundheitsprämien jedes einzelnen Versicherten. Die Fondslösung stellt einen unnötigen bürokratischen Aufwand dar, welcher offenbar der ökonomischen Uneinsichtigkeit politischer Gruppierungen geschuldet ist.
Mindestens ebenso schwer wiegt nach Meinung des ZEW-Präsidenten der Nachteil, dass die Beiträge nach wie vor an den Arbeitsentgelten festgemacht werden sollen. Schlimmer noch, die Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge erfolgt über eine Lohnsummensteuer, das heißt auch die Arbeitsentgelte oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze sowie die der Privatversicherten werden zur Finanzierung der GKV herangezogen. Im Gespräch befindet sich anscheinend, nicht nur die Lohnsumme als Bemessungsgrundlage, sondern darüber hinaus beispielsweise Einkommen aus Unternehmertätigkeit einzubeziehen. Analoges soll dann eventuell für die Arbeitnehmer gelten: Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben oder gar entfallen und außerdem sollen andere Einkünfte wie Zinsen und Mieten ebenfalls der Beitragspflicht unterliegen. Abgesehen davon, dass es sich damit um einen gigantischen Umverteilungsmechanismus handelt, der in der GKV nichts zu suchen hat, bedeutet dies einen Schritt hin zu einer stärkeren Steuerfinanzierung der Gesundheitsausgaben. Damit leidet die Transparenz der Finanzierung noch mehr. Des Weiteren steigen bei den Unternehmen möglicherweise die Arbeitskosten. Arbeitsplatzverluste sind dann vorprogrammiert. Außerdem begibt man sich mit solchen einheitlichen Beitragsansätzen eines Wettbewerbsparameters zwischen den einzelnen Kassen.
So gesehen verspielt die Bundesregierung die Chance einer wirklichen Reform des Gesundheitssystems und damit weiteren wirt-schaftspolitischen Kredit, so Professor Franz. Als einziger Lichtblick mag die anscheinend ins Auge gefasste Überprüfung des Leistungskatalogs der GKV dienen, indem etwa die Behandlungskosten für Unfälle aus Risikosportarten über Zusatzversicherungen abzudecken sind. Das sollte dann allerdings auch für die Lohnfortzahlung seitens der Unternehmen gelten. Es ist nicht Sache des Arbeitgebers, für die Folgen verunglückter Drachenfliegerei aufzukommen.