A Common Corporate Tax Base for Europe: An Impact Assessment of the Draft Council Directive on a CC(C)TB
ZEW Discussion Paper Nr. 12-039 // 2012Nach umfangreichen Vorarbeiten hat die Europäische Kommission am 16. März 2011 einen Richtlinienvorschlag über eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgelegt. Durch den GKKB-Richtlinienvorschlag sollen wesentliche mit der grenzüberschreitenden Besteuerung zusammenhängende Wachstumshindernisse im Binnenmarkt beseitigt werden. Diesbezüglich sieht der Vorschlag der Kommission einen dreistufigen Ansatz vor, der neben der Gewinnermittlung nach harmonisierten Vorschriften auch die Konsolidierung und die formelhafte Aufteilung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage umfasst. Dabei wirft der Richtlinienvorschlag hinsichtlich der letztgenannten Punkte jedoch eine Vielzahl noch ungeklärter Problempunkte auf. Insbesondere fehlt es derzeit an belastbaren Folgenabschätzungen einer formelhaften Gewinnaufteilung. Die Skepsis einiger EU-Mitgliedstaaten (u.a. Irland und die baltischen Staaten) erscheint daher verständlich. Ob der Richtlinienvorschlag in seiner jetzigen Form die Zustimmung aller Mitgliedstaaten findet, ist somit fraglich. Folglich ist eine abgestufte Strategie anzuraten, welche die Bereiche Gewinnermittlung und Gewinnaufteilung voneinander trennt. Dabei werden in einer ersten Stufe lediglich die Gewinnermittlungsvorschriften harmonisiert (GK(K)B) und erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe die Konsolidierung und Gewinnaufteilung umgesetzt (GKKB).
Der Fokus dieses Beitrags liegt daher auf einer Harmonisierung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften. Basierend auf einer umfangreichen Befragung von Steuerexperten im internationalen Ernst & Young Firmennetzwerk werden die Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage unter der GK(K)B mit den entsprechenden Regelungen der nationalen Steuergesetzgeber in den 27 EU Mitgliedstaaten, der Schweiz und den USA verglichen. Es zeigt sich, dass die vorgeschlagenen Gewinnermittlungsvorschriften des Richtlinienvorschlags mit den vorherrschenden Grundprinzipien und Rahmengrundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland und Europa vereinbar sind. Der Großteil der Abweichungen zwischen dem Richtlinienvorschlag und der internationalen Steuerpraxis sind technischer oder formeller Natur und sollten keinen größeren Einfluss auf die Höhe der Steuerbelastung von Unternehmen in der EU haben. So zeigt auch die quantitative Analyse, dass ein Übergang auf eine GK(K)B nahezu belastungsneutral (im Basisfall ca. -0,06% im EU-Durchschnitt) wäre. Für die großen europäischen Volkswirtschaften Deutschland (-0,16%) und Frankreich (0,15%) ergeben sich beispielsweise kaum Veränderungen der effektiven Steuerbelastung im Vergleich zur nationalen Gewinnermittlung. Größere Entlastungen können hingegen in Zypern (-4,04%), Irland (-2,39%) und Italien (-2,43%) festgestellt werden, während Mehrbelastungen insbesondere für Unternehmen in Portugal (2,76%) und Rumänien (3,12%) zu erwarten sind.
Sowohl die Ergebnisse der quantitativen als auch der qualitativen Analyse deuten darauf hin, dass die derzeitigen Bemessungsgrundlagenunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und dem GKKB-Richtlinienvorschlag verhältnismäßig gering sind. Obwohl einige offene Fragen ungeklärt bleiben, sind die Überlegungen der EU-Kommission zur Schaffung einer GK(K)B grundsätzlich mit den Zielen der steuerlichen Gewinnermittlung in der EU kompatibel und stellen einen konsensfähigen Vorschlag zur Harmonierung der Besteuerung in Europa dar.
Spengel, Christoph, Martina Ortmann-Babel, Benedikt Zinn und Sebastian Matenaer (2012), A Common Corporate Tax Base for Europe: An Impact Assessment of the Draft Council Directive on a CC(C)TB, ZEW Discussion Paper Nr. 12-039, Mannheim.