Assessing the Effects of a Road Surfacing Cartel in Switzerland
ZEW Discussion Paper Nr. 09-082 // 2009In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung einer Evaluation von Wettbewerbspolitik deutlich zugenommen - dies gilt sowohl für das praktische als auch das wissenschaftliche Umfeld. Aus praktischer Sicht hat beispielsweise das Office of Fair Trading im Vereinigten Königreich vor Kurzem damit begonnen, die positiven Wirkungen seiner Aktivitäten auf die Konsumentenwohlfahrt zu messen. Aus wissenschaftlicher Sicht zeigen jüngere Forschungsprojekte ein gesteigertes Interesse für die Betrachtung von Spezialthemen wie der Effektivität der Fusionskontrolle, den Effekten wettbewerbspolitischer Eingriffe oder der Robustheit bestimmter Methoden der Evaluation von Wettbewerbspolitik.
Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag die Auswirkungen der Aufdeckung einer Kartellabsprache im Schweizer Markt für Strassenbeläge auf den Wettbewerb. In Ergänzung zu einer Analyse der Angebots- und Nachfrageseite sowie der Marktpreisentwicklungen unternimmt der Beitrag auch eine grobe Abschätzung der möglichen ökonomischen Effekte der Entscheidung der Schweizer Wettbewerbskommission. Die Ergebnisse zeigen, dass die Entscheidung kurzfristig durchaus zu Preissenkungen beigetragen haben mag, dass aber die persistente kollusionsfreundliche Industriestruktur die Realisierung grösserer und dauerhafterer Vorteile für die Konsumenten vermutlich verhindert hat.
Im Hinblick auf die allgemeinen Implikationen der Fallstudie für die Kartellverfolgung lässt sich der Vorschlag ableiten, auf Seiten der Wettbewerbsbehörde sogenannte Screenings mit Hilfe eines Baukastens von Kollusionsfaktoren durchzuführen um auf diese Weise potentiell kollusionsgefährdete Industrien zu identifizieren. Diese Industrien sollten dann in der Folge genauer untersucht werden im Hinblick auf Anzeichen für bestehende Absprachen - womöglich in Form von sogenannten ‚inquiries‘ wie sie von der UK Competition Commission bereits seit geraumer Zeit durchgeführt werden. Die Verfolgung eines solchen Ansatzes würde nicht nur die durchschnittliche Aufdeckungswahrscheinlichkeit für Kartellabsprachen erhöhen, sondern es würden automatisch Signale an die betreffenden Industrien gesendet, dass sie unter Beobachtung stehen. Im Idealfall würde dies dazu führen, dass einige oder mehrere Unternehmen ‚nervös genug‘ würden um sich für die Anwendung der Kronzeugenregelung zu bewerben und somit zur Aufdeckung des betreffenden Kartells aktiv beitragen.
Hüschelrath, Kai, Nina Leheyda und Patrick Beschorner (2009), Assessing the Effects of a Road Surfacing Cartel in Switzerland, ZEW Discussion Paper Nr. 09-082, Mannheim, erschienen in: Journal of Competition Law and Economics.