Book-tax Conformity: Empirical Evidence from Germany
ZEW Discussion Paper Nr. 12-051 // 2012Das Verhältnis der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird in Deutschland seit mehr als einem Jahrhundert durch den Grundsatz der sogenannten Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz geprägt. Nicht zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist jedoch eine stärkere Abkopplung der steuerlichen von der handelsrechtlichen Gewinnermittlung, eine Neuausrichtung des deutschen Bilanzsteuerrechts sowie ein verstärktes akademisches Interesse an Fragen der steuer- und handelsrechtlichen Bilanzpolitik zu beobachten. Da steuerliche Informationen in der Regel öffentlich nicht zugänglich sind, liegen – im Gegensatz zu zahlreichen U.S.-Studien - empirisch abgesicherte Erkenntnisse zu den tatsächlichen Wertrelationen zwischen der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung in Deutschland bisher jedoch nicht vor.
Basierend auf einem anonymisierten Datensatz bestehend aus handels- und steuerrechtlichen Informationen von 135 Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2009, ist es Zielsetzung dieser Untersuchung diese Forschungslücke zu schließen und erstmals empirisch gesicherte Erkenntnisse über die tatsächlichen Wertunterschiede zwischen beiden Rechnungslegungskreisen zu generieren. Dazu werden nicht nur Differenzen zwischen dem handels- und steuerrechtlich ausgewiesenen Gewinn quantifiziert, sondern insbesondere auch die Frage untersucht, inwieweit diese Wertunterschiede auf bilanzpolitisches Unternehmensverhalten zurückzuführen sind.
Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der engen Verbindung zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung in Deutschland von einer einheitlichen Gewinnermittlung - auch vor dem BilMoG - nicht gesprochen werden kann. Vielmehr übersteigt das steuerliche Ergebnis das handelsrechtliche Ergebnis durchschnittlich um ca. 10%. Dabei werden die Wertunterschiede zwischen beiden Rechnungslegungskreisen im Wesentlichen durch gesetzlich vorgeschriebene Abweichungen verursacht. Handelsrechtliche Bilanzpolitik oder steuerplanerische Überlegungen haben - soweit messbar - hingegen keinen Einfluss auf die Ergebnisdifferenzen. Größere Wertunterschiede sind jedoch für Unternehmen festzustellen, die in der Vergangenheit steuerlich restrukturiert wurden. Diesbezüglich sieht das deutsche Umwandlungssteuerrecht eine Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz grundsätzlich nicht vor. Obwohl dieses Ergebnis mit Vorsicht zu interpretieren ist, lässt es somit vermuten, dass nach der Einschränkung des Maßgeblichkeitsprinzips durch das BilMoG im Jahr 2010 mit einer stärkeren Eigenständigkeit des Tax Accounting sowie einer zunehmenden Handels- und Steuerbilanzpolitik in Deutschland zu rechnen ist.
Zinn, Benedikt und Christoph Spengel (2012), Book-tax Conformity: Empirical Evidence from Germany, ZEW Discussion Paper Nr. 12-051, Mannheim.