Cartel Overcharges and the Deterrent Effect of EU Competition Law
ZEW Discussion Paper Nr. 12-050 // 2012In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Fokus europäischer Wettbewerbsbehörden zunehmend auf den Kampf gegen Kartelle innerhalb des europäischen Marktes gerichtet. Zahlreiche Neuerungen im europäischen Kartellrecht, wie zum Beispiel Kronzeugenprogramme oder Anhebungen des Strafniveaus, wurden mit dem Ziel eingeführt, bestehende Kartelle zu destabilisieren und potenzielle zukünftige Kartellvereinbarungen abzuschrecken. Kartellpreisaufschläge stellen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Indikator für den Erfolg und die Effektivität von Kartellen dar. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Kartellpreis und einem hypothetischen Wettbewerbspreis und erfassen damit die Preiserhöhungen infolge von wettbewerbswidrigen Preisabsprachen. Der Preisaufschlag führt zu einem Einkommenstransfer von den Kartellabnehmern hin zu den Kartellanten und bestimmt damit maßgeblich die Höhe des Wohlfahrtsverlustes. Für Wettbewerbsbehörden ist es daher von großem Interesse ein klares Verständnis bezüglich des Preissetzungsverhaltens von Kartellen zu haben und Preisaufschlagsanalysen können in dieser Hinsicht wertvolle Erkenntnisse liefern.
Das vorliegende Papier analysiert im ersten Teil unter Verwendung einer Stichprobe bestehend aus 191 Preisaufschlagsschätzungen sowie mehreren parametrischen und semiparametrischen Schätzverfahren den Einfluss verschiedener Kartelleigenschaften und des Marktumfeldes auf die Höhe des Preisaufschlags in Europa. Im zweiten Teil liegt der Fokus dann auf der Frage, inwiefern die Strafmöglichkeiten in den gegenwärtigen Europäischen Leitlinien ausreichend sind, um eine effektive Kartellabschreckung zu erzielen.
Der durchschnittliche Kartellpreisaufschlag sowie der Median betragen 20.70 bzw. 18.37 Prozent des Verkaufspreises und die durchschnittliche Kartelldauer umfasst 8.35 Jahre. Die erzielten Preisaufschläge sind in West- und Nordeuropa signifikant niedriger, und in Südeuropa, Osteuropa und im Vereinigten Königreich nicht signifikant verschieden von den Preisaufschlägen aus der Referenzgruppe. Hinsichtlich verschiedener Kartelleigenschaften zeigt sich, dass internationale Kartelle höhere Preisaufschläge erzielen als inländische Kartelle und dass die Kartellerfahrung im Sinne von wiederholten Kollusionsversuchen die Höhe des Preisaufschlags negativ beeinflusst. Die Schätzergebnisse deuten zudem darauf hin, dass Bieterkartelle höhere Preisaufschläge verlangen als klassische Kartellvereinbarungen. Hinsichtlich zeitlicher Veränderungen zeigen die Ergebnisse keinerlei signifi kante Änderungen des Preisaufschlagsniveaus im Zeitverlauf an, was darauf hindeutet dass die Anpassungen im europäischen Wettbewerbsrecht in den letzten Jahrzehnten zu keiner Zurückhaltung im Preissetzungsverhalten der Kartellanten geführt haben. Ein Vergleich zwischen den Kartellpreisaufschlägen und den bestehenden Bußgeldmöglichkeiten gemäß der Europäischen Leitlinien bestätigt, dass die Kartellbildung für die meisten Firmen aus ex-post Perspektive ein lukratives Geschäft war. In 67 Prozent der Fälle übertrifft der Kartellgewinn die erwarteten Bußgeldzahlungen, obwohl die Berechnungen auf maximalen Werten für die Aufdeckungswahrscheinlichkeiten sowie den Obergrenzen der bestehenden Bestrafungsmöglichkeiten basieren. Wir schließen daraus, dass weitere Anpassungen der Europäischen Leitlinien unumgänglich sind um eine optimale Abschreckungswirkung zu erzielen.
Smuda, Florian (2012), Cartel Overcharges and the Deterrent Effect of EU Competition Law, ZEW Discussion Paper Nr. 12-050, Mannheim.