Die Steuer-und Abgabensysteme der Niederlande und Deutschlands - Eine Analyse der Wettbewerbswirkungen unter besonderer Berücksichtigung der Körperschaft- und Einkommensteuersysteme
ZEW Discussion Paper Nr. 97-35 // 1997Die Steuer- und Abgabensysteme in der Europäischen Union sind durch eine heterogene Struktur gekennzeichnet. Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der direkten Steuern und zunehmender Steuerwettbewerb bei gleichzeitigem Globalisierungsprozeß der Unternehmen führen zu Anpassungen der Steuersysteme an eine sich wandelnde Wirtschaft. Ein Vergleich der Steuer- und Sozialabgabensysteme der Niederlande und Deutschlands für Kapitalgesellschaften und deren Anteilseigner führt zu folgenden Ergebnissen: Die deutsche Steuer- und Abgabenbelastung ist auf Unternehmensebene höher als beim niederländischen System, wobei die Belastung primär durch ertragsabhängige Steuern und Sozialabgaben und nur in geringem Maße durch ertragsunabhängige Steuern determiniert wird. Weiterhin unterscheiden sich die Einkommen- und Körperschaftsteuersysteme fundamental. Während in Deutschland ein Vollanrechnungssystem implementiert ist, kommt in den Niederlanden das klassische Körperschaftsteuersystem zu Anwendung, wobei allerdings seit 1997 für wesentlich Beteiligte ein Shareholder Relief gilt. Der in den letzten Jahren in Europa festzustellende Trend der Begünstigung von Dividenden im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuersysteme findet damit in den Niederlanden seine Fortsetzung. Konkret werden ab einer Beteiligungsquote von mindestens 5% bei der natürlichen Person als Anteilseigner Dividenden mit 25% besteuert. Damit können in einen Systemvergleich der beiden Länder das Anrechnungssystem, das klassische Körperschaftsteuersystem sowie der Shareholder Relief miteinbezogen werden. Die Steuerbelastung von Anteilseignern ist in den Niederlanden deutlich höher als in Deutschland, was aber nicht zu einer vollständigen Kompensation der höheren deutschen Unternehmenssteuerbelastung führt. Die unterschiedlichen Einkommen- und Körperschaftsteuersysteme besitzen unterschiedliche Neutralitätseigenschaften und Wettbewerbswirkungen. In Deutschland ist die Finanzierung der Kapitalgesellschaft durch den Gesellschafter mit Fremdkapital günstiger als eine Eigenkapitalfinanzierung. Dafür muß aber die Gewerbesteuer und nicht das Körperschaftsteuersystem verantwortlich gemacht werden. Mit zunehmendem Eigenkapitalanteil steigt aber die Belastung weniger stark an als bei Anwendung des klassischen Körperschaftsteuersystems, wo ebenfalls die Fremdfinanzierung günstiger ist. Die Anwendung des Shareholder Relief bevorteilt eine Eigenfinanzierung, da auf Ebene des Gesellschafter empfangene Fremdkapitalzinsen der Gesellschaft im Zuge der normalen Einkommensteuer mit maximal 60%, Zinsen jedoch nur mit 25% belastet werden, wodurch die Vorteilhaftigkeit von Fremdkapital durch Anerkennung der Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgabe ggü. der Nichtabzugsfähigkeit von Ausschüttungen bei der Kapitalgesellschaft überkompensiert wird. Die Unterstellung unterschiedlicher Ausschüttungsquoten demonstriert ebenfalls die Verzerrungswirkungen der unterschiedlichen Körperschaftsteuersystems, wobei die niederländische Regelung je nach Beteiligungsquote unterschiedliche Grade der Neutralitätsverletzungen birgt. Insgesamt kann somit festgehalten werden, daß die beispielhaft herangezogenen Steuersysteme der Niederlande und Deutschlands geforderte wettbewerbsneutrale Eigenschaften bei nationaler Betrachtung nicht erfüllen. Der Shareholder Relief führt als pauschale Maßnahme nur zu einer Verminderung der Doppelbesteuerung gegenüber einem klassischen Körperschaftsteuersystem. Diese Unsystematik ist ebenso wie die willkürliche Grenze für wesentliche Beteiligungen zu kritisieren. Wettbewerbsverzerrungen werden bei nationaler Betrachtung also nur beim Vollanrechnungssystem vermieden.
Gröschel, Michael (1997), Die Steuer-und Abgabensysteme der Niederlande und Deutschlands - Eine Analyse der Wettbewerbswirkungen unter besonderer Berücksichtigung der Körperschaft- und Einkommensteuersysteme, ZEW Discussion Paper Nr. 97-35, Mannheim.