EU sollte statt einer Digitalabgabe die indirekten Steuern stärker in den Blick nehmen
ZEW policy brief Nr. 21-02 // 2021Anfang 2021 hat die Europäische Kommission den formalen Prozess zur Entwicklung eines stabilen regulatorischen und steuerlichen Rahmens zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Wirtschaft wieder aufgenommen. Bereits 2018 wollte die Europäische Kommission eine politische Einigung über einen Richtlinienentwurf für eine Digitalsteuer als „schnelle Lösung“ für eine internationale Steuerreform erzielen. Eine Einigung über den Richtlinienentwurf ist ausgeblieben. Seitdem haben mehrere EU-Mitgliedstaaten den Entwurf der Digitalsteuer als Vorlage für nationale Reformen genutzt. Diese unilateralen Reformen stehen im Widerspruch zum Vorschlag der OECD, die weltweite Unternehmensbesteuerung grundlegend zu reformieren, und den Bemühungen um einen multilateralen Konsens. Die Europäische Kommission will bei ihrem aktuellen Vorgehen die Entwicklungen auf internationaler Ebene zwar berücksichtigen, empfiehlt aber drei zusätzliche Optionen zur Besteuerung digitaler Unternehmen. Erstens erwägt sie wieder eine Digitalsteuer, also eine Steuer auf Umsätze, die durch bestimmte digitale Aktivitäten in der EU erzielt werden. Zweitens schlägt sie einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer vor, der auf alle Unternehmen angewendet werden soll, die bestimmte digitale Aktivitäten in der EU durchführen. Drittens schlägt sie eine Steuer auf digitale Transaktionen zwischen Unternehmen innerhalb der EU vor.
Spengel, Christoph, Daniel Klein, Christopher Ludwig, Jessica Müller, Raphael Müller, Stefan Weck und Sarah Winter (2021), EU sollte statt einer Digitalabgabe die indirekten Steuern stärker in den Blick nehmen, ZEW policy brief Nr. 21-02, Mannheim