Problematik der kalkulatorischen Zinsen im Rahmen öffentlicher Aufträge
Gutachten // 2005Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) wurde vom Bundesministerium der Finanzen damit beauftragt, die aktuell geltenden Vorschriften für die Bemessung kalkulatorischer Zinsen im Rahmen der Selbstkostenkalkulation bei öffentlichen Aufträgen kritisch zu prüfen. Die Untersuchungen haben eine Reihe von prinzipiellen Kritikpunkten an der Vorgehensweise der Berechnung kalkulatorischer Zinsen und Gewinne aufgezeigt. Insbesondere findet wegen der einheitlichen Berechnung kalkulatorischer Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital keine ausreichende Differenzierung zwischen Gewinnen und Zinsen statt. Dies hat zur Folge, dass kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital, die systematisch Gewinne darstellen, mit erneuten Gewinnaufschlägen belegt werden. Ein ähnliches Problem kann prinzipiell durch den Ansatz von separaten Kosten zur Abgeltung von Einzelwagnissen entstehen. Zu bemängeln ist darüber hinaus, dass der Finanzierungsstruktur der Auftragnehmer in der Kapitalkostenkalkulation keine Rechnung getragen wird. Unternehmen mit unterschiedlichen Kapitalstrukturen und -kosten werden damit gleich behandelt.
Die Untersuchung hat folgende Ergebnisse erzielt: Auf der Basis einer einfachen Reduzierung des Kalkulationszinssatzes auf das aktuell geltende niedrige Kapitalmarktniveau ergibt sich eine Reduzierung der gesamten Kapitalkosten von etwa 2,4 bis 2,8 Prozentpunkten. Eine zweite Variante, in der die Kapitalstruktur ergänzend berücksichtigt wurde, ergibt eine sogar eine um rund 5 bis 6 Prozentpunkte geringere Rendite gegenüber dem aktuell geltenden Kalkulationszins. Bezieht man schließlich eine rein kapitalmarktorientierte dritte Variante ein, die als Referenzgröße für die übrigen Ansätze betrachtet werden kann, so ergibt sich nur unwesentlich von den Ergebnissen des zweiten Ansatzes abweichendes Resultat.
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass unter den gegenwärtigen Umständen das Niveau des in Ansatz zu bringenden kalkulatorischen Zinssatzes im Vergleich zu den Kapitalkosten am Markt in vielen Fällen zu hoch sein dürfte. Eine Annäherung an marktnähere Verhältnisse ließe sich prinzipiell durch eine Anpassung des höchstmöglichen Kalkulationszinssatzes an den marktüblichen risikolosen Zins erreichen. Eine solche partikuläre Herangehensweise kann allerdings nicht vorbehaltlos empfohlen werden. Insbesondere besteht die Gefahr, dass bestimmte Auftragnehmer – insbesondere solche mit einer geringen Relation von Selbstkosten zu betriebsnotwendigem Kapital – mit einer einseitigen Absenkung des Kalkulationszinses keine marktgerechten Kapitalkosten mehr geltend machen können. Aus diesem Grund sollte eine stärkere Bindung der Gewinnkalkulation an das jeweils gebundene betriebsnotwendige Kapital erfolgen. Darüber hinaus findet die tatsächliche Finanzierungsstruktur der Auftragnehmer bislang keine Berücksichtigung. Eine explizite Berücksichtigung der Finanzierungsstruktur würde eine marktnähere Kalkulation ermöglichen und in vielen Fällen vermutlich auch zu geringeren Kostenansätzen führen.
Westerheide, Peter und Matthias Meitner (2005), Problematik der kalkulatorischen Zinsen im Rahmen öffentlicher Aufträge, Bundesministerium der Finanzen (BMF), Mannheim