School Entrance Recommendation: A Question of Age or Development?
Referierte Fachzeitschrift // 2014In Deutschland gilt die gesetzliche Schulpflicht für Kinder mit Erreichen des sechsten Lebensjahres. Die Einschulung gemäß dem feststehenden Stichtag im August oder September führt jedoch dazu, dass manche Erstklässler gerade erst sechs Jahre alt sind, wohingegen andere bald schon sieben Jahre alt werden. Dieses Papier untersucht den Einfluss des Alters und des Entwicklungsstandes auf die Wahrscheinlichkeit, für die Schule empfohlen zu werden, und wie sich eine Zurückstellung auf den Entwicklungsstand auswirkt. Für die Analysen werden die Daten der Schuleingangsuntersuchung des Bundeslandes Brandenburg genutzt. Die Ergebnisse zeigen, dass Defizite in der kognitiven, sozio-emotionalen oder motorischen Entwicklung sowie gesundheitliche Einschränkungen die Wahrscheinlichkeit senken, eine Einschulungsempfehlung zu erhalten. Darüber hinaus werden jüngere Kinder häufiger vom Schulbesuch zurück gestellt. Gleichzeitig holen sie aber stärker auf als vergleichbare ältere Kinder. Nichtsdestotrotz weisen nicht empfohlene Kinder auch im Folgejahr noch immer überdurchschnittlich häufig Entwicklungsrückstände auf. Durch die Zurückstellung von jüngeren Kindern und solchen mit Entwicklungsauffälligkeiten trägt die Schuleingangsuntersuchung dazu bei, Alters- und Entwicklungsunterschiede auszugleichen.
Horstschräer, Julia und Grit Mühler (2014), School Entrance Recommendation: A Question of Age or Development?, Education Economics Volume 22, Issue 3 , 270-292