Tax Law and the Transfer of Losses: A European Overview and Categorization
Referierte Fachzeitschrift // 2020Die Mehrzahl der Europäischen Mitgliedsstaaten setzen Mantelkaufregelungen gegen den Handel mit steuerlichen Verlusten ein. Ziel ist es hierbei zu verhindern, dass sogenannte Mantelgesellschaften mit hohen Verlustvorträgen gekauft werden, um diese steuerlichen Posten in profitablen Gesellschaften zu nutzen. Allerdings können Kapitalgesellschaften auch unbeabsichtigt von den Missbrauchsvorschriften getroffen werden, wenn ein Wechsel auf Ebene der Anteilseigner oder der Aktivität stattfindet. Es wurde bereits in der Vergangenheit angeführt, dass Mantelkaufregelungen die Start-Up-Finanzierung beeinträchtigen können, da sich Investoren dem Risiko ausgesetzt sehen, in der Kapitalgesellschaft aufgelaufene Verlustvorträge zu verlieren wenn neue Investoren eintreten oder Eigenkapital aufgestockt wird. Diese Studie liefert eine Übersicht über die Ausgestaltung und Entwicklung von Mantelkaufregelungen in den 28 Europäischen Mitgliedsstaaten über einen Zeitraum von 19 Jahren (2000 - 2018). Verschiedene Aspekte der Regeln werden vor dem Hintergrund ihrer Auswirkungen auf Start-Ups analysiert. Zusätzlich werden die Vorschriften basierend auf ihrer Härte kategorisiert. Im Zeitverlauf haben mehr und mehr Länder Restriktionen eingeführt. Zur gleichen Zeit wurden die Regeln aber auch weniger streng und boten start-ups vermehrt Möglichkeiten, ihre Verlustvorträge zu behalten, womit auch das Risiko für Investoren reduziert wurde.
Bührle, Theresa und Christoph Spengel (2020), Tax Law and the Transfer of Losses: A European Overview and Categorization, Intertax 48(6/7) , 564-581