Partial Ownership of Competitors in Europe
Research SeminareEconomic, Legal and Policy Challenges
Stellen Sie sich vor, Sie sind Apple und erwerben einen Minderheitsanteil an Google, Ihrem direkten Konkurrenten. Welche Gründe gibt es dafür und welche Vorteile ergeben sich aus dieser Beteiligung? Welche Auswirkungen hat dies auf das Unternehmen, den Wettbewerb und die Verbraucher? Oder versetzen Sie sich in die Lage des Investmentriesen BlackRock. Die von Ihnen aktiv und passiv verwalteten Portfolios umfassen breit gestreute Investitionen, einschließlich nicht-kontrollierender finanzieller Beteiligungen an mehreren Industrieunternehmen der gleichen Branche (z.B. Delta, Southwest, American Airlines). Oder stellen Sie sich eine Situation vor, bei der mehrere große institutionelle Investoren mit „passiven“ Investitionsstrategien (z.B. Indexfonds) zur gleichen Zeit Minderheitsbeteiligungen an mehreren konkurrierenden Unternehmen halten. Wie wirken sich diese indirekten Beteiligungsverhältnisse, bei denen ein oder mehrere Anteilseigner über Anteile bei konkurrierenden Unternehmen verfügen, auf den Wettbewerb aus?
In der wettbewerbsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Literatur werden die oben beschriebenen Geschäftspraktiken als „Überkreuzbeteiligungen“ und „gemeinsame Inhaberschaften“ bezeichnet. Partielle Beteiligungen sind allgegenwärtig, und während sie für die Gesellschaft durchaus von Vorteil sein können, können sie in bestimmten Situation allerdings auch wettbewerbsschädliche Folgen haben. Aus kartellrechtlicher Sicht betroffen davon sind Themen wie Kartelle, Unternehmenszusammenschlüsse, Joint Ventures, Oligopoltheorie und stillschweigende Absprachen sowie Marktbeherrschung und Monopolbildung. Derzeit werden Minderheitsbeteiligungen und andere strukturelle Verflechtungen, wie zum Beispiel personelle Verflechtungen, durch das EU-Wettbewerbsrecht nicht umfassen oder systematisch reguliert. Die offene Frage ist daher, ob diese Verflechtungen ein wettbewerbsrechtliches Problem darstellen, das einer näheren Untersuchung bedarf.
Die Debatte auf europäischer Ebene ist in dieser Hinsicht besonders interessant, da sie in zwei entgegengesetzte Richtungen läuft. Zum einen wurde in zwei öffentlichen Anhörungen zur Reform der EU-Fusionskontrollverordnung ausdrücklich auf die mögliche Regulierungslücke in Bezug auf strukturelle Verflechtungen/nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligungen hingewiesen. Des Weiteren verweisen zwei kürzlich gefasste Kartellbeschlüsse (Dow/DuPont; Bayer/Monsanto) und öffentliche Reden der EU-Wettbewerbskommissarin auf die wegweisende wirtschaftswissenschaftliche Literatur zur gemeinsamen Inhaberschaft konkurrierender Firmen und den damit verbundenen potenziellen Spillover-Effekten auf den Wettbewerb. Andererseits gab es in der vergangenen Zeit auf EU-Ebene stetige Bemühungen, eine europäische Kapitalmarktunion voranzutreiben und die Rechte der Anteilseigner zu stärken, um die Qualität der Corporate Governance und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte Europas zu verbessern. Dies dürfte allerdings jegliche Probleme des europäischen Wettbewerbsrechts noch verstärken.
Vor diesem Hintergrund soll in dieser Präsentation ein Überblick über die ökonomischen, rechtlichen und politikbezogenen Probleme von Überkreuzbeteiligungen und gemeinsamen Inhaberschaften bei konkurrierenden Unternehmen gegeben werden. Insbesondere soll der aktuelle Stand zu folgenden Themen zusammengefasst und diskutiert werden: i) ökonomische Analyse von Überkreuzbeteiligungen und gemeinsame Inhaberschaften sowie die damit verbundenen Schadenstheorien; ii) wettbewerbsrechtliche Behandlung von Minderheitsbeteiligungen mit einem besonderen Schwerpunkt auf die Fusionskontrolle und etwaigen Lücken bei der Regulierung und Rechtsdurchsetzung bezüglich der Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen sowie der verbleibenden Möglichkeiten nach dem EU-Kartellrecht (Art. 101 und 102 AEUV), Situationen von Überkreuzbeteiligungen und gemeinsamen Inhaberschaften zu prüfen; iii) eine komparative Analyse des europäischen Wettbewerbsregimes und anderer rechtlicher Systeme innerhalb und außerhalb der EU (die nicht das europäische Modell der Fusionskontrolle nutzen), wie z.B. das Vereinigte Königreich, Deutschland und die USA; iv) die politische Perspektive und aktuellen Diskussionen in Europa in Bezug auf die Problematik von Überkreuzbeteiligungen und gemeinsamen Inhaberschaften, insbesondere im Hinblick auf mögliche Reformen der EU-Fusionskontrollverordnung sowie parallele Entwicklungen in Europa in den Bereichen Corporate Governance und Finanzpolitik. Abgerundet wird die Präsentation mit einigen Anregungen dazu, wie die Wettbewerbsbedenken in Bezug auf Überkreuzbeteiligungen und gemeinsamen Inhaberschaften adäquater eingestuft werden können. Darüber hinaus sollen mögliche Lösungen im Rahmen des europäischen Wettbewerbsrechts vorgeschlagen werden, die mit dem Ausmaß und den Parametern der vorgebrachten Bedenken in einem angemessenen Verhältnis stehen.
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