Arbeitsplatzeffekte gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassungen in Rheinland-Pfalz
Arbeitsplatzeffekte gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassungen in Rheinland-Pfalz
Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschlandtrat am 1. Oktober 1994 mit den "Richtlinien zur Förderungder Eingliederung schwervermittelbarer Arbeitsloser durchDarlehen und Zuschüsse an Gesellschaften zurArbeitnehmerüberlassung" ein neues Bundesförderprogramm inKraft. Ziel des auf etwas mehr als zwei Jahre befristetenProgramms war die Wiedereingliederung vonschwervermittelbaren Arbeitslosen (Langzeitarbeitslose, über50-Jährige, Behinderte und rehabilitierte Suchtkranke) inden ersten Arbeitsmarkt durch die Förderung vonArbeitnehmerüberlassungsgesellschaften. Die durch dasFörderprogramm in Aussicht gestellten Zuwendungen lösteneine verstärkte Hinwendung zur so genannten "gemeinnützigenArbeitnehmerüberlassung" aus, die sich zum einen in derNeugründung von gemeinnützigen Überlassungsgesellschaftenund zum andern in der Erweiterung des Geschäftsfelds bereitsbestehender gemeinnütziger Organisationen niederschlug.
Ziel des Projektes war die wissenschaftliche Evaluierung dervon der Bundesanstalt in den Jahren 1995 und 1996geförderten gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung inRheinland-Pfalz. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wurdendie beiden Fragen erörtert, ob sich die durchschnittlichebeschäftigungslose Zeit durch die Teilnahme an den Projektenverändert und wie sich für die verliehenen Arbeitskräfte dieChancen auf Wiedereinstellung in ein "normales"Beschäftigungsverhältnis entwickeln.
Die ökonometrische Untersuchung auf der Basis einesKontrollgruppenansatzes deutet darauf hin, dass eineTeilnahme an gemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassungzumindest in der kurzen Frist dazu geeignet ist, eine imVergleich zu einer Nichtteilnahme bessereWiedereingliederung von Arbeitslosen in den erstenArbeitsmarkt hervorzubringen. Eine wichtige Ursache fürdieses Ergebnis könnte in der Tatsache begründet sein, dasssich der Leiharbeitnehmer im Rahmen der Leiheinsätze beimpotenziellen Arbeitgeber durch gute Leistungen für einedauerhafte Einstellung empfehlen kann - eine Chance, diesich ansonsten nicht ergeben würde. Ein weiterer Grund fürdie raschere Wiedereingliederung von Leiharbeitnehmernkönnte darin liegen, dass von der Teilnahme angemeinnütziger Arbeitnehmerüberlassung ein positives Signalan die einstellenden Unternehmen ausgeht, denn die Teilnahmeist in der Regel mit Eigeninitiative und Arbeitswillenverbunden. Unter Umständen vertrauen die einstellendenUnternehmen auch auf die Vorauswahl der Verleiher, die ihnenSuchkosten in nicht unbeträchtlicher Höhe ersparen kann.
In der Arbeit wurde ein ökonometrisches Verfahrenangewendet, um den direkten Effekt der Wiedereingliederungabschätzen zu können. Dazu stellte die Bundesanstalt fürArbeit Abzüge der coArb-Daten der betroffenen Arbeitsämterzur Verfügung, die aufgrund einer äußerst detailliertenErfassung der Erwerbsgeschichten sowie ausreichenderFallzahlen die Bildung einer Kontrollgruppe ermöglichten.