Evaluation der ökonomischen Wirkungen des Schweizer Kartellgesetzes
Evaluation der ökonomischen Wirkungen des Schweizer Kartellgesetzes
Mit Inkrafttreten der Schweizer Kartellrechtsnovelle am 1. April 2004 hat die Wettbewerbskommission umfassende neue Befugnisse erhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeiten zur Verhängung von Strafen für Wettbewerbsvergehen. Um den Erfolg der Gesetzesnovelle sowie deren Umsetzung zu überprüfen, verlangt Art. 59a Kartellgesetz vom Bundesrat eine Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des Kartellgesetzes. Als Teil dieses umfassenden Gesamtprojekts ist es das Ziel des vorliegenden Teilprojekts, mit Hilfe von Fallstudien zu untersuchen, welche konkreten Effekte in den Markt eingreifende bzw. nicht eingreifende Entscheide hatten und wie sich diese Entscheide bei den Betroffenen und in den entsprechenden Märkten ausgewirkt haben. Angelehnt an die Struktur des Kartellgesetzes erfolgt dabei eine Unterteilung in Wettbewerbsabreden, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, vertikale Vereinbarungen sowie horizontale Unternehmenszusammenschlüsse.